Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra
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<strong>im</strong> ehemaligen Jugoslawien waren mit ein Grund für die gesetzte Intervention.<br />
Aber auch erst nachdem ersichtlich war, <strong>das</strong>s hier ein Genozid begonnen war.<br />
Die Verbesserung der Situation der <strong>Frauen</strong> in Afghanistan wurde auch erst in<br />
Angriff genommen, nachdem der Terror dort zu bekämpfen war.<br />
Im Falle Chinas und der dort stattfindenden Menschenrechtsverletzungen wird<br />
ein Einschreiten von Aussen wohl gänzliche Utopie bleiben.<br />
Fakt ist, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> <strong>Asylrecht</strong> niemals ein wirksamer Schutz gegen alle<br />
stattfindenden Menschenrechtsverletzungen sein kann.<br />
Diese Ausführungen sind dazu best<strong>im</strong>mt, um den engen Zusammenhang des<br />
innerstaatlichen <strong>Asylrecht</strong>s mit den Aussenpolitiken zu verdeutlichen. Es geht<br />
nämlich um die Kriterien für die Anerkennung eines Asylgrundes. Denn die<br />
GFK lässt hier einen weiten Spielraum. Es kann durchaus vermutet werden,<br />
<strong>das</strong>s die <strong>Asylrecht</strong>spraxis stark von den Aussenbeziehungen eines Staates<br />
abhängt.<br />
Bürgerinnen aus geachteten Staaten werden viel schwerer Asyl erlangen, als<br />
Bürgerinnen aus sogenannten Schurkenstaaten, wenn die<br />
Verfolgungshandlung exakt gleich war. Dies wird damit gerechtfertigt, <strong>das</strong>s es<br />
in geachteten Staaten auch einen staatlichen Schutz vor Verfolgung gibt.<br />
Doch dies ist ein zu theoretischer Ansatz. Denn oft ist auch in geachteten<br />
Staaten keinerlei Schutz von Seiten des Staates bei einer privaten Verfolgung<br />
zu erwarten.<br />
Und so ist es auch nicht verwunderlich, <strong>das</strong>s die österreichische Praxis bei der<br />
Anerkennung von Asylgründen nicht gerecht ist.<br />
Die von der Genitalverstümmelung bedrohten <strong>Frauen</strong> stellen eine best<strong>im</strong>mte<br />
soziale Gruppe dar. Die von einer Zwangsabtreibung oder einer<br />
Zwangssterilisation bedrohten <strong>Frauen</strong> stellen keine best<strong>im</strong>mte soziale Gruppe<br />
dar. Der Grund dafür soll sein, <strong>das</strong>s die chinesische „Ein Kind Politik“ für alle<br />
chinesischen Bürgerinnen gleich zutrifft und so keine Diskr<strong>im</strong>inierung darstellt.<br />
Diese Argumentation ist schon deshalb falsch, da es sehr wohl Unterschiede<br />
bei der Durchsetzung dieser Politik gibt.<br />
In Ägypten werden 97% der <strong>Frauen</strong> genital verstümmelt. Es handelt sich also<br />
auch hier nicht um eine Diskr<strong>im</strong>inierung und trotzdem ist die<br />
Genitalverstümmelung richtigerweise als Asylgrund anerkannt. Liegt also der<br />
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