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Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra

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<strong>im</strong> ehemaligen Jugoslawien waren mit ein Grund für die gesetzte Intervention.<br />

Aber auch erst nachdem ersichtlich war, <strong>das</strong>s hier ein Genozid begonnen war.<br />

Die Verbesserung der Situation der <strong>Frauen</strong> in Afghanistan wurde auch erst in<br />

Angriff genommen, nachdem der Terror dort zu bekämpfen war.<br />

Im Falle Chinas und der dort stattfindenden Menschenrechtsverletzungen wird<br />

ein Einschreiten von Aussen wohl gänzliche Utopie bleiben.<br />

Fakt ist, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> <strong>Asylrecht</strong> niemals ein wirksamer Schutz gegen alle<br />

stattfindenden Menschenrechtsverletzungen sein kann.<br />

Diese Ausführungen sind dazu best<strong>im</strong>mt, um den engen Zusammenhang des<br />

innerstaatlichen <strong>Asylrecht</strong>s mit den Aussenpolitiken zu verdeutlichen. Es geht<br />

nämlich um die Kriterien für die Anerkennung eines Asylgrundes. Denn die<br />

GFK lässt hier einen weiten Spielraum. Es kann durchaus vermutet werden,<br />

<strong>das</strong>s die <strong>Asylrecht</strong>spraxis stark von den Aussenbeziehungen eines Staates<br />

abhängt.<br />

Bürgerinnen aus geachteten Staaten werden viel schwerer Asyl erlangen, als<br />

Bürgerinnen aus sogenannten Schurkenstaaten, wenn die<br />

Verfolgungshandlung exakt gleich war. Dies wird damit gerechtfertigt, <strong>das</strong>s es<br />

in geachteten Staaten auch einen staatlichen Schutz vor Verfolgung gibt.<br />

Doch dies ist ein zu theoretischer Ansatz. Denn oft ist auch in geachteten<br />

Staaten keinerlei Schutz von Seiten des Staates bei einer privaten Verfolgung<br />

zu erwarten.<br />

Und so ist es auch nicht verwunderlich, <strong>das</strong>s die österreichische Praxis bei der<br />

Anerkennung von Asylgründen nicht gerecht ist.<br />

Die von der Genitalverstümmelung bedrohten <strong>Frauen</strong> stellen eine best<strong>im</strong>mte<br />

soziale Gruppe dar. Die von einer Zwangsabtreibung oder einer<br />

Zwangssterilisation bedrohten <strong>Frauen</strong> stellen keine best<strong>im</strong>mte soziale Gruppe<br />

dar. Der Grund dafür soll sein, <strong>das</strong>s die chinesische „Ein Kind Politik“ für alle<br />

chinesischen Bürgerinnen gleich zutrifft und so keine Diskr<strong>im</strong>inierung darstellt.<br />

Diese Argumentation ist schon deshalb falsch, da es sehr wohl Unterschiede<br />

bei der Durchsetzung dieser Politik gibt.<br />

In Ägypten werden 97% der <strong>Frauen</strong> genital verstümmelt. Es handelt sich also<br />

auch hier nicht um eine Diskr<strong>im</strong>inierung und trotzdem ist die<br />

Genitalverstümmelung richtigerweise als Asylgrund anerkannt. Liegt also der<br />

LXXI

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