Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra
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3 Vergewaltigungen<br />
3.1 Problematik<br />
Nach der strafrechtlichen Definition des <strong>österreichischen</strong> Strafgesetzbuches<br />
begeht derjenige <strong>das</strong> Verbrechen der Vergewaltigung, „Wer eine Person mit<br />
schwerer, gegen sie gerichteter Gewalt oder durch eine gegen sie gerichtete<br />
Drohung mit gegenwärtiger schwerer Gefahr für Leib und Leben zur<br />
Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer mit Beischlaf<br />
gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt.“ 109<br />
Versucht man die Vergewaltigung auf einer personellen Ebene zu definieren<br />
so handelt es sich dabei für eine Frau um ein „sexuelles, gewaltsames<br />
Eindringen in den Körper, ein Einbruch in den privaten, persönlichen<br />
Innenraum, ohne <strong>das</strong>s die Frau ihr Einverständnis dazu gegeben hätte.“ 110<br />
3.2 Körperliche Folgen<br />
Die körperlichen Verletzungen durch die Vergewaltigung reichen von Wunden,<br />
Blutergüssen, Würgemalen, Verletzungen <strong>im</strong> Genitalbereich, Infektionen,<br />
Menstruationsbeschwerden bis hin zu verstümmelten Genitalien und<br />
übertragenen Krankheiten, die oft den Tod zur Folge haben (HIV). 111<br />
3.3 Psychische Folgen<br />
Die psychischen Folgen sind ein psychisches Trauma, unabhängig davon wie<br />
schwer die körperlichen Verletzungen sind. Auch sexuelle Übergriffe ohne<br />
erfolgter Penetration oder physischer Gewalt können ein Trauma zur Folge<br />
haben. Der unmittelbar nach der Tat auftretende Schockzustand dauert einige<br />
Tage bis Wochen an und kann durch Schreien, Weinen und Ruhelosigkeit<br />
sichtbar sein, aber auch gegenteilige Reaktionen wie Erstarrung und<br />
Gefühllosigkeit treten auf. Die langfristigen psychischen Folgeerscheinungen<br />
können ein Leben lang andauern und reichen von Angstgefühle in<br />
verschiedensten Formen, Nervosität, Konzentrations-störungen, Alpträume,<br />
Schreckreaktionen bis hin zu Ekel- und Schuldgefühlen. 112<br />
109 § 209 StGB : BGBl 1974 / 60 idF BGBl 2002 / 134 in Kodex des <strong>österreichischen</strong> Rechts, STRAFRECHT,<br />
19. Aufl, 2002<br />
110 Siehe MÖRTH Gabriele, Schrei nach Innen 1994, 25<br />
111 Siehe STUCHLY Karin, <strong>Frauen</strong> auf der Flucht 1999, 57<br />
112 Siehe STUCHLY Karin, <strong>Frauen</strong> auf der Flucht 1999, 59<br />
XLIX