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Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra

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4 Zwangssterilisationen – Zwangsabtreibungen<br />

4.1 Problematik<br />

In den vergangenen Jahren wurde die chinesische Regierung der<br />

zwangsweise durchgeführten Sterilisationen und Abtreibungen an <strong>Frauen</strong><br />

beschuldigt. Grundlage für dieses Handeln soll <strong>das</strong> chinesische „Gesetz für<br />

Bevölkerungs- und Familienplanung“ sein. 134 Nach Art. 2 dieses Gesetzes<br />

steht die Familienplanung in grundlegender staatlicher Verantwortung. Das<br />

Bevölkerungswachstum soll von staatlicher Seite kontrolliert werden.<br />

Nach Art. 5 haben sowohl die nationale als auch die lokalen Regierungen<br />

dieses „nationale Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramm“ zu<br />

entwickeln. Nach Art. 14 werden diese Programme ebenfalls von den<br />

Provinzregierungen verwaltet. Art. 18 strebt grundsätzlich an, <strong>das</strong>s nur ein<br />

Kind pro Paar geboren werden soll. Sonderbest<strong>im</strong>mungen für ein zweites Kind<br />

sind aber möglich. Art. 41 enthält die Strafbest<strong>im</strong>mungen. Werden mehr<br />

Kinder, als in Art. 18 erlaubt, geboren, so haben diese Bürger Strafzahlungen<br />

zu leisten. Das Gesetz enthält keinerlei Anordnungen an die Behörden,<br />

zwangsweise Sterilisationen und Abtreibungen durchzuführen.<br />

In Kraft getreten ist dieses Gesetz am 1.9.2002 und schaffte nachträglich<br />

einen gesetzlichen Rahmen, für die seit den 80er Jahren praktizierte<br />

Geburtenkontrollpolitik Chinas. Da in diesem Grundlagengesetz auch die<br />

lokalen Behörden als Kompetenzträger für die Ausgestaltung der<br />

Ausführungsgesetze genannt werden, ist davon auszugehen, <strong>das</strong>s, die vor in<br />

Kraft treten des Gesetzes, geübte Praxis auch noch heute vorherrscht.<br />

Nämlich, <strong>das</strong>s die konkrete Umsetzung des Bevölkerungs- und<br />

Familienprogramms den Behörden auf Provinzebene vorbehalten ist. 135<br />

Die Durchführung von Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen wurde<br />

von der chinesischen Zentralregierung verboten, die Praxis dieser<br />

Massnahmen wird aus den Regionen aber <strong>im</strong>mer wieder gemeldet. 136<br />

134 Siehe amnesty international – Sektion der Bundesrepublik Deutschland, ASA 17-02.066, <strong>im</strong> Anhang<br />

unter http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2002/M-2/2669chi.doc<br />

135 Siehe JESIH Susanne, amnesty international – Sektion der Bundesrepublik Deutschland, ASA 17-02.066,<br />

Antwort 1 unter http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2002/M-2/2669chi.doc<br />

136 Siehe JENSEN Inke, <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Asyl- und Flüchtlingsrecht 2002, 197<br />

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