Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra
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Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte<br />
wurde mit Ausnahme von Dschibuti, Eritrea, Ghana, Liberia und Mauretanien<br />
von den von FGM betroffenen Staaten unterzeichnet.<br />
Außerdem sind mit Ausnahme von Eritrea und Äthopien all diese Staaten<br />
Unterzeichner der Banjul Charta der Menschenrechte und Rechte der<br />
Völker. 78 Doch all die unterzeichneten Abkommen haben eine Eindämmung<br />
der FGM nicht bewirken können.<br />
Auch innerstaatliche Regelungen zur Eindämmung der FGM sind in Ägypten,<br />
Äthopien, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Dschibuti, Ghana, Guinea, Kenia,<br />
Senegal, Tansania, Togo, Uganda und in der Zentral Afrikanischen Republik<br />
vorhanden. 79 Aber auch diese Gesetze, zum Teil sogar Strafgesetze, können<br />
die Ausübung der FGM nicht verhindern.<br />
Somit kann die für <strong>das</strong> Asylverfahren zuständige Behörde in Österreich<br />
keinesfalls davon ausgehen, <strong>das</strong>s eine Asylwerberin in einem der angeführten<br />
Staaten Schutz von Seiten des Herkunftstaates erhalten könnte.<br />
1.5 Praktiken 80<br />
Die FGM ist in unterschiedlichen Formen anzutreffen.<br />
Die milde Sunna ist eine sehr seltene und noch am ehesten mit der<br />
männlichen „Beschneidung“ vergleichbare Form der Genitalverstümmelung.<br />
Dabei wird die Vorhaut der Klitoris eingestochen, geritzt oder entfernt.<br />
Hingegen wird bei der Klitorisdektomie oder modifizierten Sunna die Klitoris<br />
teilweise oder in ihrer Gesamtheit entfernt. Wird sowohl die Klitoris teilweise<br />
oder gesamt amputiert und auch die inneren Labien (Schamlippen) teilweise<br />
oder vollständig entfernt so spricht man von der Exzision. Bei dieser Form der<br />
FGM kann es zusätzlich vorkommen, <strong>das</strong>s Haut und Gewebe aus der Vagina<br />
ausgeschabt wird (Introcision). In etwa 15% aller Fälle der FGM kommt es zur<br />
Infibulation. Anzutreffen ist sie in erster Linie <strong>im</strong> Sudan, in Somalia und<br />
Dschibuti. Aber auch in den benachbarten Grenzgebieten (Ägypten, Äthopien,<br />
Eritrea, Gambia, Mali) ist die Infibulation vorhanden. Die Klitoris, die inneren<br />
Labien und die inneren Schichten der äusseren Labien werden entfernt.<br />
78 Siehe RAHAM Anika / TOUBIA Nahid, Female Genital Mutilation –<br />
A Guide to Laws and Policies Worldwide 2000, 100<br />
79 Siehe RAHAM Anika /TOUBIA Nahid, Female Genital Mutilation –<br />
A Guide to Laws and Policies Worldwide 2000, 101<br />
80 Siehe SCHNÜLL Petra, Genitalverstümmelung bei <strong>Frauen</strong>, 193 - 195<br />
XXXV