Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra
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2 <strong>Frauen</strong>spezifische Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften<br />
2.1 Problematik<br />
Eine Verfolgung in Bezug auf restriktive musl<strong>im</strong>ische Vorschriften kann sich<br />
einerseits in den Vorschriften selbst begründen, als auch in<br />
unverhältnismässigen Strafen bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften. 92<br />
Für die traditionelle islamische Gesellschaft war der Schleier ein Statussymbol<br />
der freien Frau. Bis vor nicht allzu langer Zeit war <strong>das</strong> Kopftuchtragen durch<br />
<strong>Frauen</strong> eine der herrschenden Sitten in jenen Ländern, in denen einst die<br />
byzantinische Zivilisation geherrscht hat. Wird <strong>das</strong> Kopftuch heute als<br />
„islamisches Symbol“ gesehen so hängt dies mit Tendenzen innerhalb des<br />
politischen Islam zusammen. Das Kopftuch dient mittlerweile meist als ein<br />
Manifestationsmittel einer ideologisierten Religiösität. 93 Die Verpflichtung ein<br />
Kopftuch zu tragen oder auch noch restriktiver Verhüllungsvorschriften sind<br />
ein Eingriff in die persönliche Integrität. In dieser Arbeit wird ausschliesslich<br />
auf Verpflichtungen in Form von Zwang und der daraus resultierenden<br />
Verfolgungen eingegangen werden. Das freiwillige Tragen des Kopftuchs kann<br />
niemals Gegenstand eines Asylverfahrens sein und ist somit auch nicht<br />
Gegenstand dieser Arbeit.<br />
So vielschichtig die Interpretation des Koran ist, so unterschiedlich sind auch<br />
die vorhanden Verhaltensvorschriften für <strong>Frauen</strong>. Die Unterdrückung der Frau<br />
ist vielerorts vorhanden und entweder vom Staat verordnet und sanktioniert<br />
oder eben vom Staat geduldet und nicht verhindert.<br />
Das Beharren der Väter und Ehemänner ihre <strong>Frauen</strong> und Töchter von der<br />
Aussenwelt abzuschotten, was eine Bedrohung der persönlichen Integrität und<br />
auch vielfach eine Bedrohung der Gesundheit der <strong>Frauen</strong> darstellt, ist eine<br />
Verletzung der Menschenrechte. Das Verbot des Lenkens von<br />
Kraftfahrzeugen für <strong>Frauen</strong> wie es in Saudi Arabien besteht und die<br />
Verweigerung <strong>Frauen</strong> am Schw<strong>im</strong>m- und Gymnastikunterricht teilhaben zu<br />
lassen, spiegelt ebenfalls die Unterdrückung der Frau wider. 94<br />
92 Siehe JENSEN Inke, <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Asyl- und Flüchtlingsrecht 2002, 165<br />
93 Siehe BALIC Smail, Islam für Europa – Neue Perspektiven einer alten Religion 2001, 102<br />
94 Siehe BALIC Smail, Islam für Europa – Neue Perspektiven einer alten Religion 2001, 110<br />
XLII