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Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra

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2 <strong>Frauen</strong>spezifische Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften<br />

2.1 Problematik<br />

Eine Verfolgung in Bezug auf restriktive musl<strong>im</strong>ische Vorschriften kann sich<br />

einerseits in den Vorschriften selbst begründen, als auch in<br />

unverhältnismässigen Strafen bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften. 92<br />

Für die traditionelle islamische Gesellschaft war der Schleier ein Statussymbol<br />

der freien Frau. Bis vor nicht allzu langer Zeit war <strong>das</strong> Kopftuchtragen durch<br />

<strong>Frauen</strong> eine der herrschenden Sitten in jenen Ländern, in denen einst die<br />

byzantinische Zivilisation geherrscht hat. Wird <strong>das</strong> Kopftuch heute als<br />

„islamisches Symbol“ gesehen so hängt dies mit Tendenzen innerhalb des<br />

politischen Islam zusammen. Das Kopftuch dient mittlerweile meist als ein<br />

Manifestationsmittel einer ideologisierten Religiösität. 93 Die Verpflichtung ein<br />

Kopftuch zu tragen oder auch noch restriktiver Verhüllungsvorschriften sind<br />

ein Eingriff in die persönliche Integrität. In dieser Arbeit wird ausschliesslich<br />

auf Verpflichtungen in Form von Zwang und der daraus resultierenden<br />

Verfolgungen eingegangen werden. Das freiwillige Tragen des Kopftuchs kann<br />

niemals Gegenstand eines Asylverfahrens sein und ist somit auch nicht<br />

Gegenstand dieser Arbeit.<br />

So vielschichtig die Interpretation des Koran ist, so unterschiedlich sind auch<br />

die vorhanden Verhaltensvorschriften für <strong>Frauen</strong>. Die Unterdrückung der Frau<br />

ist vielerorts vorhanden und entweder vom Staat verordnet und sanktioniert<br />

oder eben vom Staat geduldet und nicht verhindert.<br />

Das Beharren der Väter und Ehemänner ihre <strong>Frauen</strong> und Töchter von der<br />

Aussenwelt abzuschotten, was eine Bedrohung der persönlichen Integrität und<br />

auch vielfach eine Bedrohung der Gesundheit der <strong>Frauen</strong> darstellt, ist eine<br />

Verletzung der Menschenrechte. Das Verbot des Lenkens von<br />

Kraftfahrzeugen für <strong>Frauen</strong> wie es in Saudi Arabien besteht und die<br />

Verweigerung <strong>Frauen</strong> am Schw<strong>im</strong>m- und Gymnastikunterricht teilhaben zu<br />

lassen, spiegelt ebenfalls die Unterdrückung der Frau wider. 94<br />

92 Siehe JENSEN Inke, <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Asyl- und Flüchtlingsrecht 2002, 165<br />

93 Siehe BALIC Smail, Islam für Europa – Neue Perspektiven einer alten Religion 2001, 102<br />

94 Siehe BALIC Smail, Islam für Europa – Neue Perspektiven einer alten Religion 2001, 110<br />

XLII

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