Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra
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Zwangsabtreibungen oder Zwangssterilisationen sind nicht bekannt. Allerdings<br />
ist es möglich, <strong>das</strong>s ein solches Kind keinen Zugang zur Krankenversorgung,<br />
keinen Anspruch auf einen Reisepass und keinen Schulzugang erhält.<br />
Darüber hinaus wurde vom UBAS ein Sachverständigengutachten in Auftrag<br />
gegeben. Dieses Gutachten stellt fest, <strong>das</strong>s die Geburtenkontrollgesetze sich<br />
an alle Bürger Chinas gleichermaßen richten. Die Zugehörigkeit zu einer<br />
Glaubensgemeinschaft spielt darin keine Rolle. Allerdings spielt es eine Rolle<br />
ob diese Glaubensgemeinschaft sich gegen diese Gesetzgebung stellt. Dies<br />
trifft bei der evangelischen Kirche zu. Die Zugehörigen dieser Religion bilden<br />
somit, aufgrund ihrer Ablehnung gegen die „Ein Kind Politik“, einen Zielpunkt<br />
für die chinesischen Behörden. Aber hier spielt es wiederum eine Rolle, ob die<br />
religiöse Gemeinschaft registriert ist oder nicht. Nicht registrierte<br />
Gemeinschaften sind illegal.<br />
Verstösst nun eine Angehörige einer nicht registrierten Religionsgemeinschaft<br />
gegen die Bevölkerungswachstumsgesetze so wird dies als erschwerender<br />
Umstand gewertet. Der Willkür der Behörden sind dann keine Grenzen<br />
gesetzt. Die evangelische Glaubensgemeinschaft ist allerdings registriert.<br />
Die konkreten Maßnahmen der Geburtenkontrolle sind die Nötigung zu<br />
reversiblen empfängnisverhütenden Massnahmen, insbesondere die<br />
Einsetzung von Pessaren. Die Pessare werden zwangsweise eingeführt, aber<br />
auch wieder oft von den Betroffenen entfernt. Entfernt eine Frau nach Geburt<br />
des ersten Kindes <strong>das</strong> Pessar hat sie mit einer Anzeige wegen<br />
Körperverletzung zu rechnen. Kommt es zu einer zweiten Schwangerschaft,<br />
so soll die Abtreibung mehr oder weniger freiwillig unter dem Druck der<br />
Behörden stattfinden. Die betroffene Frau hat die Spitals- und<br />
Operationsgebühren selbst zu bezahlen. Nach der Abtreibung wird sofort die<br />
Zwangssterilisation des Mannes oder der Frau durchgeführt. Abtreibungen<br />
werden bis zum 8. Tag vor dem errechneten Geburtstermin durchgeführt. In<br />
einem Fall hatte eine Mutter, die gerade von der Polizei zwangsweise zur<br />
Abtreibung gebracht wurde, <strong>im</strong> Polizeiwagen <strong>das</strong> Kind zur Welt gebracht. Die<br />
Beamten töteten dieses Kind mit einer Giftspritze noch <strong>im</strong> Wagen.<br />
Ein weiterer dokumentierter Fall, von der Asylwerberin vorgebracht, ereignete<br />
sich nahe der zentralchinesischen Stadt Wuhan. Ein Ehepaar hatte bereits<br />
mehrere Male gegen die „Ein Kind Politik“ verstossen. Bei der vierten<br />
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