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Verfassungsschutzbericht 2010 - U18

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236 VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT BERLIN <strong>2010</strong><br />

tät für alle (...), die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer<br />

politischen Betätigung verfolgt werden.“ 370<br />

Die Organisation bereitet Gerichtsverfahren vor und hilft Angeklagten<br />

bei der Suche nach Anwälten. Sie begleitet Prozesse durch Öffentlichkeitsarbeit<br />

und organisiert Solidaritätsveranstaltungen. Die RH leistet<br />

Angeklagten finanzielle Hilfestellungen, indem sie Spenden sammelt,<br />

anteilige Anwaltskosten übernimmt und Zuschüsse gewährt. Zudem hält<br />

sie persönlichen Kontakt zu so genannten „politischen Gefangenen“. Sie<br />

analysiert „Repressionsmaßnahmen“ und bietet als „bundesweit vernetzte<br />

Organisation“ die Möglichkeit, „gemeinsam dagegen vorzugehen“. 371<br />

In seinen Publikationen beschreibt der Verein regelmäßig Fälle, in denen<br />

er Angeklagte unterstützt und nennt die Höhe der jeweiligen finanziellen<br />

Zuwendungen. 372<br />

Die RH bezeichnet sich als Solidaritätsorganisation für die gesamte Linke<br />

und stellt an sich selbst den Anspruch, dabei keine Ausgrenzungen<br />

zum linkextremistischen Spektrum vorzunehmen. Sie lehnt nur Fälle ab,<br />

in denen Betroffene bei der Polizei ausgesagt haben, in denen die Antragsteller<br />

alkoholisiert waren und/ oder wenn ein Prozess durch die Angeklagten<br />

„absichtlich unpolitisch“ geführt wird. Das sei „keine Prozessführung<br />

im Sinne der Roten Hilfe“. 373 Stattdessen setze die RH auf Solidarität,<br />

welche sie der „politischen Verfolgung“ entgegensetze, um „zum<br />

Weiterkämpfen“ zu ermutigen. 374 Ausschlaggebend für eine Unterstützung<br />

durch die „Rote Hilfe“ ist nicht der persönliche Hintergrund der<br />

Angeklagten oder der Beschuldigten, sondern allein die Motivation der<br />

Tat.<br />

Zentrale Organe der RH sind die Bundesdelegiertenversammlung und<br />

der Bundesvorstand. Die Bundesdelegiertenversammlung entscheidet<br />

über die Grundsätze und Schwerpunkte der Arbeit. Sie konstituiert sich<br />

aus Delegierten, die von den Mitgliedern gewählt werden. Der Bundes-<br />

370<br />

371<br />

372<br />

373<br />

374<br />

§ 2 der Satzung der Roten Hilfe e.V. Politische Betätigung ist nach dem Verständnis<br />

der Roten Hilfe „z.B. das Eintreten für die Ziele der ArbeiterInnenbewegung, der antifaschistische,<br />

antisexistische, antirassistische, demokratische oder gewerkschaftliche<br />

Kampf und der Kampf gegen die Kriegsgefahr“, ebenda.<br />

Rote Hilfe e.V.: „Rote Hilfe e.V.“ (Flyer, o.O., o.J.)<br />

Vgl. z.B. „Die Rote Hilfe“ Nr. 3, 2009, S. 4 ff.<br />

Ebenda, S. 7<br />

Internetauftritt der „Rote(n) Hilfe“, Aufruf am 14.12.2009

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