Verfassungsschutzbericht 2010 - U18
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236 VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT BERLIN <strong>2010</strong><br />
tät für alle (...), die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer<br />
politischen Betätigung verfolgt werden.“ 370<br />
Die Organisation bereitet Gerichtsverfahren vor und hilft Angeklagten<br />
bei der Suche nach Anwälten. Sie begleitet Prozesse durch Öffentlichkeitsarbeit<br />
und organisiert Solidaritätsveranstaltungen. Die RH leistet<br />
Angeklagten finanzielle Hilfestellungen, indem sie Spenden sammelt,<br />
anteilige Anwaltskosten übernimmt und Zuschüsse gewährt. Zudem hält<br />
sie persönlichen Kontakt zu so genannten „politischen Gefangenen“. Sie<br />
analysiert „Repressionsmaßnahmen“ und bietet als „bundesweit vernetzte<br />
Organisation“ die Möglichkeit, „gemeinsam dagegen vorzugehen“. 371<br />
In seinen Publikationen beschreibt der Verein regelmäßig Fälle, in denen<br />
er Angeklagte unterstützt und nennt die Höhe der jeweiligen finanziellen<br />
Zuwendungen. 372<br />
Die RH bezeichnet sich als Solidaritätsorganisation für die gesamte Linke<br />
und stellt an sich selbst den Anspruch, dabei keine Ausgrenzungen<br />
zum linkextremistischen Spektrum vorzunehmen. Sie lehnt nur Fälle ab,<br />
in denen Betroffene bei der Polizei ausgesagt haben, in denen die Antragsteller<br />
alkoholisiert waren und/ oder wenn ein Prozess durch die Angeklagten<br />
„absichtlich unpolitisch“ geführt wird. Das sei „keine Prozessführung<br />
im Sinne der Roten Hilfe“. 373 Stattdessen setze die RH auf Solidarität,<br />
welche sie der „politischen Verfolgung“ entgegensetze, um „zum<br />
Weiterkämpfen“ zu ermutigen. 374 Ausschlaggebend für eine Unterstützung<br />
durch die „Rote Hilfe“ ist nicht der persönliche Hintergrund der<br />
Angeklagten oder der Beschuldigten, sondern allein die Motivation der<br />
Tat.<br />
Zentrale Organe der RH sind die Bundesdelegiertenversammlung und<br />
der Bundesvorstand. Die Bundesdelegiertenversammlung entscheidet<br />
über die Grundsätze und Schwerpunkte der Arbeit. Sie konstituiert sich<br />
aus Delegierten, die von den Mitgliedern gewählt werden. Der Bundes-<br />
370<br />
371<br />
372<br />
373<br />
374<br />
§ 2 der Satzung der Roten Hilfe e.V. Politische Betätigung ist nach dem Verständnis<br />
der Roten Hilfe „z.B. das Eintreten für die Ziele der ArbeiterInnenbewegung, der antifaschistische,<br />
antisexistische, antirassistische, demokratische oder gewerkschaftliche<br />
Kampf und der Kampf gegen die Kriegsgefahr“, ebenda.<br />
Rote Hilfe e.V.: „Rote Hilfe e.V.“ (Flyer, o.O., o.J.)<br />
Vgl. z.B. „Die Rote Hilfe“ Nr. 3, 2009, S. 4 ff.<br />
Ebenda, S. 7<br />
Internetauftritt der „Rote(n) Hilfe“, Aufruf am 14.12.2009