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Verfassungsschutzbericht 2010 - U18

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VERFASSUNGSSCHUTZ BERLIN 259<br />

Fernmeldeverkehrs, deren besonders engen rechtlichen Voraussetzungen<br />

im Gesetz zu Artikel 10 GG 419 geregelt sind.<br />

Zur Bekämpfung gewalttätiger, insbesondere terroristischer Bestrebungen<br />

dürfen Anfragen an Luftverkehrsunternehmen, Telekommunikationsanbieter<br />

und Kreditinstitute gestellt werden. Gerade zur Aufklärung<br />

islamistischer terroristischer Netzwerke kann es erforderlich<br />

sein, Flüge festzustellen, Finanzierungsströme aufzuklären und Telefonverbindungsdaten<br />

zur Feststellung von Kontakten zu erlangen. Wegen<br />

der Eingriffstiefe dieser Befugnisse wurde die Umsetzung 2005 auf<br />

Bundesebene evaluiert. Danach wurden die Regelungen als erfolgreich<br />

und angemessen bewertet. Auf der Grundlage dieser Evaluation hat der<br />

Bundesgesetzgeber im so genannten Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz<br />

420 diese Instrumente nicht nur für weitere fünf Jahre bestätigt,<br />

sondern auch Voraussetzungen für ihren Einsatz je nach Eingriffstiefe<br />

differenziert. Zudem wurde der Anwendungsbereich ausgeweitet.<br />

Die Anfragen können vom Bundesamt für Verfassungsschutz<br />

(BfV) nunmehr auch eingesetzt werden, wenn schwerwiegende Gefahren<br />

abzuwehren sind und es um extremistische Bestrebungen geht, die<br />

auf Gewalt gerichtet sind.<br />

Informationsbearbeitung<br />

Die durch die Informationsbeschaffung gesammelten Rohdaten müssen<br />

gefiltert, systematisiert und analysiert werden. Dabei kommt der Informationstechnik<br />

für die Verarbeitung großer Datenmengen eine wichtige<br />

Rolle zu. Als bundesweite Hinweisdatei existiert für die Verfassungsschutzbehörden<br />

des Bundes und der Länder das „Nachrichtendienstliche<br />

Informationssystem“ (NADIS). Hierüber ist es möglich abzufragen, ob<br />

Daten zu einer Person bei einer Verfassungsschutzbehörde erfasst<br />

sind. 421<br />

Ende <strong>2010</strong> waren für Berlin 28 521 Datensätze im NADIS gespeichert<br />

(2009: 25 002). Zugenommen haben weiterhin die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen,<br />

auf die rund 85 % der Datensätze entfallen.<br />

Die übrigen verteilen sich auf die Aufgabenbereiche Spionageabwehr,<br />

419<br />

420<br />

421<br />

BGBl. I 2001, S. 1254 ff.; BGBl. I 2002, S. 361 und 364.<br />

BGBl. I 2007, S. 2.<br />

Die Speicherungsgrundlagen sowie die Speicherungsdauer sind in den §§ 11 – 17<br />

VSG Bln geregelt.

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