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Verfassungsschutzbericht 2010 - U18

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HINTERGRUNDINFORMATIONEN – AUSLÄNDEREXTREMISMUS 247<br />

6. EXTREMISTISCHE UND<br />

SICHERHEITSGEFÄHRDENDE BESTREBUNGEN<br />

AUSLÄNDISCHER ORGANISATIONEN<br />

(OHNE ISLAMISMUS)<br />

6.1 Kurdische Extremisten<br />

6.1.1 „Arbeiterpartei Kurdistans“<br />

(„Partiya Karkerên Kurdistan“)<br />

Abkürzung<br />

PKK<br />

Entstehung / Gründung 1978 Türkei<br />

Mitgliederzahl Bund: ca. 11 500 (2009: ca. 11 500)<br />

Berlin: ca. 1 050 (2009: ca. 1 050)<br />

Organisationsstruktur Türkei: Verbotene Organisation<br />

Deutschland: 1993 vereinsrechtliches Betätigungsverbot<br />

Veröffentlichungen<br />

„Serxwebûn“ („Unabhängigkeit“)<br />

(überregional, monatlich)<br />

„Stêrka Ciwan“ („Stern der Jugend“)<br />

(überregional, monatlich)<br />

Die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) wurde 1978 vor dem Hintergrund<br />

des jahrzehntelangen Konflikts der im Ländereck Türkei, Iran,<br />

Irak und Syrien lebenden 25 Millionen Kurden im Südosten der Türkei<br />

gegründet. Erklärtes Ziel der Organisation war die Anerkennung der<br />

Kurden als Nation und die Erlangung der politischen Autonomie für die<br />

kurdische Minderheit innerhalb des türkischen Staatsgebiets. Von 1984<br />

bis 1999 führte die PKK in der südöstlichen Türkei einen Guerillakrieg<br />

für ein unabhängiges Kurdistan.<br />

1992 und 1993 verübten Anhänger der PKK zahlreiche Brandanschläge<br />

auf türkische Einrichtungen in Deutschland; bei Demonstrationen kam<br />

es wiederholt zu Auseinandersetzungen. Am 24. Juni 1993 besetzten<br />

13 Kurden das türkische Generalkonsulat in München und nahmen<br />

20 Geiseln. Die gewalttätigen Aktionen führten 1993 zum vereinsrechtlichen<br />

Betätigungsverbot in Deutschland, das sich auch auf die Nachfolgeorganisationen<br />

erstreckt.

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