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Verfassungsschutzbericht 2010 - U18

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AKTUELLE ENTWICKLUNGEN – LEGALISTISCHER ISLAMISMUS 45<br />

3.3.2 IHH-Verbot<br />

Der Bundesminister des Innern hat den Spendensammelverein<br />

„Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e.V.“ (IHH<br />

e.V.) 61 verboten. Laut Begründung des Verbots richtet sich<br />

die „IHH e.V.“ gegen den Gedanken der Völkerverständigung,<br />

da der Verein gesammelte Spendengelder über einen<br />

langen Zeitraum in erheblichem Umfang an Vereinigungen<br />

transferierte, die der Terrororganisation HAMAS zugerechnet<br />

werden können oder diese unterstützen. Insgesamt überwies<br />

der IHH über 6,6 Mio. Euro an Organisationen mit<br />

HAMAS-Bezug.<br />

Das vereinsrechtliche Verbot wurde am 12. Juli vollzogen<br />

und der Verein aufgelöst. Die Geschäftsunterlagen des Vereins<br />

wurden sichergestellt. Zeitgleich fanden Hausdurchsuchungen<br />

bei 18 Funktionären des „IHH e.V.“ in Hessen,<br />

Nordrhein-Westfalen und Hamburg statt. Das Bankguthaben<br />

und die sonstigen Vermögenswerte des „IHH e.V.“ wurden<br />

beschlagnahmt, eingezogen und die Homepage des „IHH<br />

e.V.“ ("www.ihh.com") ab dem Zeitpunkt des Vollzugs gesperrt.<br />

Mit dem Vollzug des Vereinsverbotes ist es untersagt, Kennzeichen<br />

des „IHH e.V.“ öffentlich zu verwenden und die Tätigkeit<br />

des „IHH e.V.“ in Ersatzorganisationen fortzuführen.<br />

62<br />

61<br />

62<br />

Gem. § 3 Abs. 1, 3. Var. Vereinsgesetz.<br />

Siehe Pressemitteilung des BMI vom 12.07.<strong>2010</strong>, www.bmi.bund.de.

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