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Verfassungsschutzbericht 2010 - U18

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64 VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT BERLIN <strong>2010</strong><br />

Öffentlichkeitswirksame<br />

Veranstaltungen<br />

Mietvertragsklauseln<br />

unzulässig<br />

Die meisten Unterstützer konnte die Berliner NPD am<br />

18. September zu einer von ihr organisierten „Überfremdungskundgebung“<br />

mobilisieren. Neben fünf Rednern - dar-<br />

„Überfremdungskundgebung“<br />

Lage ist, wird sie speziell im Hinblick auf den Wahlkampf<br />

2011 darum bemüht sein, diese traditionell guten Verbindungen<br />

in vollem Umfang wiederzubeleben. Die bereits jetzt<br />

unschwer zu erkennende Abhängigkeit des Berliner NPD-<br />

Landesverbandes von den „Freien Kräften“ wird damit zukünftig<br />

noch weiter zunehmen.<br />

Steigendes Aktivitätsniveau<br />

Das wieder stärkere Engagement der „Freien Kräfte“ war<br />

schließlich auch mitentscheidend dafür, dass es dem neuen<br />

Vorstand gelungen ist, die letztjährige Untätigkeit des Berliner<br />

NPD-Landesverbandes zu beenden. Neben einem wieder<br />

regelmäßig aktualisierten Internetauftritt und diversen Infotischen<br />

richtete die Partei in Neukölln am 8. Mai mit<br />

ca. 30 Teilnehmern und am 17. Juni mit ca. 60 Teilnehmern<br />

zwei Rednerveranstaltungen in öffentlichen Räumen aus, bei<br />

denen Vertreter der NPD-Landtagsfraktionen von Sachsen<br />

und Mecklenburg-Vorpommern auftraten.<br />

In diesem Zusammenhang konnte die NPD einen juristischen<br />

Teilerfolg verbuchen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte<br />

am 16. Juli mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden,<br />

dass die Teile eines Überlassungsbescheids<br />

aus dem Jahr 2009, die dem zuständigen<br />

Bezirksamt das Recht eingeräumt hatten,<br />

den Bescheid im Falle rassistischer, antisemitischer<br />

oder antidemokratischer Äußerungen<br />

während eines NPD-Parteitages zu widerrufen,<br />

unzulässig waren. 80 Diese Entscheidung dürfte<br />

auch Auswirkungen auf die im Januar <strong>2010</strong> von<br />

allen zwölf Berliner Bezirken mit entsprechenden<br />

Klauseln versehenen „Mustermietverträge“<br />

haben.<br />

80<br />

VG Berlin, Az. 2 K 93.09, vom 16.7.<strong>2010</strong>.

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