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Teil 2

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Die proletarische Revolution und der Renegat Kautsky 307<br />

Kommunismus unter den und den besonderen Verhältnissen sein müssen.<br />

In Rußland gibt es landwirtschaftliche Lohnarbeiter, nur sind es nicht<br />

viele, und auf die von der Sowjetregierung auf geworfene Frage des Übergangs<br />

zur Bewirtschaftung des Bodens durch Kommunen und Genossenschaften<br />

ist Kautsky nicht eingegangen. Das sonderbarste ist jedoch, daß<br />

Kautsky in der Verpachtung kleiner Güter „etwas von Sozialismus" erblicken<br />

will. In Wirklichkeit ist das eine Heinbürgerliche Losung, und<br />

„von Sozialismus" gibt es hier keine Spur. Ist der den Boden verpachtende<br />

„Staat" nicht ein Staat vom Typus der Kommune, sondern eine parlamentarische<br />

bürgerliche Republik (eben das ist die ständige Prämisse Kautskys),<br />

so wird die Verpachtung kleiner Bodenstücke eine typisch liberale<br />

Reform sein.<br />

Daß die Sowjetmacht jegliches Eigentum an Grund und Boden aufgehoben<br />

hat, verschweigt Kautsky. Noch schlimmer. Er begeht eine unglaubliche<br />

Fälschung und zitiert die Dekrete der Sowjetmacht so, daß<br />

das Wesentlichste unterschlagen wird.<br />

Nachdem Kautsky erklärt hat, daß „der Kleinbetrieb, wo er nur kann,<br />

nach dem vollen Privateigentum an seinen Produktionsmitteln trachtet",<br />

daß die Konstituante die „einzige Autorität" wäre, die imstande sei, die<br />

Aufteilung zu verhindern (eine Behauptung, die in Rußland Gelächter<br />

hervorrufen wird, denn jedermann weiß, daß bei den Arbeitern und<br />

Bauern nur die Sowjets Autorität besitzen, während die Konstituante zur<br />

Losung der Tschechoslowaken und Gutsbesitzer geworden ist), fährt er<br />

fort:<br />

„Einer der ersten Beschlüsse der Sowjetregierung verordnete: ,1. Das gutsherrliche<br />

Eigentum an Grund und Boden wird ohne Entschädigung sofort aufgehoben.<br />

2. Die Güter der Grundherren sowie die Apanagen-, Kloster- und<br />

Kirchengüter mit ihrem gesamten lebenden und toten Inventar, ihren Wirtschaftsgebäuden<br />

und allem Zubehör gehen, bis zur Entscheidung der Bodenfrage durch<br />

die konstituierende Versammlung, in die Verfügung der Bezirksbodenkomitees<br />

der Kreisräte der Bauemdeputierten über.'"<br />

Kautsky zitiert nur diese beiden Punkte und zieht dann den<br />

Schluß:<br />

„Die Verweisung auf die konstituierende Versammlung blieb toter Buchstabe.<br />

Tatsächlich konnten die Bauern der einzelnen Bezirke mit dem Gutsbesitz anfangen,<br />

was sie wollten." (47.)

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