Teil 2
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Die proletarische Revolution und der Renegat Kautsky 307<br />
Kommunismus unter den und den besonderen Verhältnissen sein müssen.<br />
In Rußland gibt es landwirtschaftliche Lohnarbeiter, nur sind es nicht<br />
viele, und auf die von der Sowjetregierung auf geworfene Frage des Übergangs<br />
zur Bewirtschaftung des Bodens durch Kommunen und Genossenschaften<br />
ist Kautsky nicht eingegangen. Das sonderbarste ist jedoch, daß<br />
Kautsky in der Verpachtung kleiner Güter „etwas von Sozialismus" erblicken<br />
will. In Wirklichkeit ist das eine Heinbürgerliche Losung, und<br />
„von Sozialismus" gibt es hier keine Spur. Ist der den Boden verpachtende<br />
„Staat" nicht ein Staat vom Typus der Kommune, sondern eine parlamentarische<br />
bürgerliche Republik (eben das ist die ständige Prämisse Kautskys),<br />
so wird die Verpachtung kleiner Bodenstücke eine typisch liberale<br />
Reform sein.<br />
Daß die Sowjetmacht jegliches Eigentum an Grund und Boden aufgehoben<br />
hat, verschweigt Kautsky. Noch schlimmer. Er begeht eine unglaubliche<br />
Fälschung und zitiert die Dekrete der Sowjetmacht so, daß<br />
das Wesentlichste unterschlagen wird.<br />
Nachdem Kautsky erklärt hat, daß „der Kleinbetrieb, wo er nur kann,<br />
nach dem vollen Privateigentum an seinen Produktionsmitteln trachtet",<br />
daß die Konstituante die „einzige Autorität" wäre, die imstande sei, die<br />
Aufteilung zu verhindern (eine Behauptung, die in Rußland Gelächter<br />
hervorrufen wird, denn jedermann weiß, daß bei den Arbeitern und<br />
Bauern nur die Sowjets Autorität besitzen, während die Konstituante zur<br />
Losung der Tschechoslowaken und Gutsbesitzer geworden ist), fährt er<br />
fort:<br />
„Einer der ersten Beschlüsse der Sowjetregierung verordnete: ,1. Das gutsherrliche<br />
Eigentum an Grund und Boden wird ohne Entschädigung sofort aufgehoben.<br />
2. Die Güter der Grundherren sowie die Apanagen-, Kloster- und<br />
Kirchengüter mit ihrem gesamten lebenden und toten Inventar, ihren Wirtschaftsgebäuden<br />
und allem Zubehör gehen, bis zur Entscheidung der Bodenfrage durch<br />
die konstituierende Versammlung, in die Verfügung der Bezirksbodenkomitees<br />
der Kreisräte der Bauemdeputierten über.'"<br />
Kautsky zitiert nur diese beiden Punkte und zieht dann den<br />
Schluß:<br />
„Die Verweisung auf die konstituierende Versammlung blieb toter Buchstabe.<br />
Tatsächlich konnten die Bauern der einzelnen Bezirke mit dem Gutsbesitz anfangen,<br />
was sie wollten." (47.)