Teil 2
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348 W. 1. Lenin<br />
kung, die es den Kapitalisten ermöglichte, die Menschheit vier Jahre lang<br />
in den Fähgen des Krieges zu halten, und von der sich um jeden Preis zu<br />
befreien die Werktätigen aller Länder jetzt mit aller revolutionären Energie<br />
und Leidenschaft entschlossen sind.<br />
Das also, Genossen, sind die Verhältnisse, die sich in der ganzen Welt<br />
herausbilden mußten, damit diese schwierigste und zugleich wichtigste<br />
sozialistische Reform, diese wichtigste und radikalste sozialistische Umgestaltung<br />
auf die Tagesordnung gesetzt werde, und in Rußland steht sie<br />
auf der Tagesordnung. Die Bildung der Komitees der Dorfarmut, der hier<br />
zusammengetretene gemeinsame Kongreß der Landabteilungen, der Komitees<br />
der Dorfarmut und der landwirtschaftlichen Kommunen - das alles,<br />
in Verbindung mit dem Kampf, der sich diesen Sommer und Herbst im<br />
Dorfe selbst vollzogen hat, zeigt uns, daß das Bewußtsein der breitesten<br />
Massen der werktätigen Bauernschaft erwacht ist und daß die Bauernschaft<br />
selbst, die Mehrheit der werktätigen Bauernschaft, nach der Einführung<br />
der gemeinschaftlichen Bodenbestellung strebt. Allerdings müssen<br />
wir, ich sage es noch einmal, diese größte aller Umgestaltungen allmählich<br />
in Angriff nehmen. Im Handumdrehen läßt sich hier nichts erreichen, doch<br />
muß ich Ihnen in Erinnerung bringen, daß schon in dem Gesetz über den<br />
Grund und Boden, das gleich am ersten Tag nach dem Umsturz vom<br />
25. Oktober, gleich in der ersten Sitzung des ersten Organs der Sowjetmacht/des<br />
II. Gesamtrussischen Sowjetkongresses, angenommen wurde<br />
und mit dem das Grundgesetz über die Sozialisierung des Bodens vorweg<br />
beschlossen worden ist, gesetzlich festgelegt wurde, daß nicht nur das<br />
Privateigentum an Grund und Boden für immer aufgehoben, nicht nur<br />
der gutsherrliche Grundbesitz abgeschafft wird, sondern unter anderem<br />
auch, daß das Inventar, das Arbeitsvieh und die Gerätschaften, die in den<br />
Besitz des Volkes und in den Besitz von Arbeitswirtschaften übergehen,<br />
ebenfalls Gemeingut werden müssen, ebenfalls aufhören müssen, Privateigentum<br />
einzelner Wirtschaften zu sein. Und in dem im Februar 1918<br />
erlassenen Gesetz über die Sozialisierung des Bodens wird die grundlegende<br />
Frage - welche Ziele wir uns jetzt setzen, welche Aufgaben<br />
wir hinsichtlich der: Verfügung über den Grund und Boden realisieren<br />
wollen und zu welchen Maßnahmen wir die Anhänger der Sowjetmacht,<br />
die werktätige Bauernschaft, aufrufen - im Artikel 11 des Gesetzes über<br />
die Sozialisierung des Grund und Bodens dahingehend beantwortet, daß