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Teil 2

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348 W. 1. Lenin<br />

kung, die es den Kapitalisten ermöglichte, die Menschheit vier Jahre lang<br />

in den Fähgen des Krieges zu halten, und von der sich um jeden Preis zu<br />

befreien die Werktätigen aller Länder jetzt mit aller revolutionären Energie<br />

und Leidenschaft entschlossen sind.<br />

Das also, Genossen, sind die Verhältnisse, die sich in der ganzen Welt<br />

herausbilden mußten, damit diese schwierigste und zugleich wichtigste<br />

sozialistische Reform, diese wichtigste und radikalste sozialistische Umgestaltung<br />

auf die Tagesordnung gesetzt werde, und in Rußland steht sie<br />

auf der Tagesordnung. Die Bildung der Komitees der Dorfarmut, der hier<br />

zusammengetretene gemeinsame Kongreß der Landabteilungen, der Komitees<br />

der Dorfarmut und der landwirtschaftlichen Kommunen - das alles,<br />

in Verbindung mit dem Kampf, der sich diesen Sommer und Herbst im<br />

Dorfe selbst vollzogen hat, zeigt uns, daß das Bewußtsein der breitesten<br />

Massen der werktätigen Bauernschaft erwacht ist und daß die Bauernschaft<br />

selbst, die Mehrheit der werktätigen Bauernschaft, nach der Einführung<br />

der gemeinschaftlichen Bodenbestellung strebt. Allerdings müssen<br />

wir, ich sage es noch einmal, diese größte aller Umgestaltungen allmählich<br />

in Angriff nehmen. Im Handumdrehen läßt sich hier nichts erreichen, doch<br />

muß ich Ihnen in Erinnerung bringen, daß schon in dem Gesetz über den<br />

Grund und Boden, das gleich am ersten Tag nach dem Umsturz vom<br />

25. Oktober, gleich in der ersten Sitzung des ersten Organs der Sowjetmacht/des<br />

II. Gesamtrussischen Sowjetkongresses, angenommen wurde<br />

und mit dem das Grundgesetz über die Sozialisierung des Bodens vorweg<br />

beschlossen worden ist, gesetzlich festgelegt wurde, daß nicht nur das<br />

Privateigentum an Grund und Boden für immer aufgehoben, nicht nur<br />

der gutsherrliche Grundbesitz abgeschafft wird, sondern unter anderem<br />

auch, daß das Inventar, das Arbeitsvieh und die Gerätschaften, die in den<br />

Besitz des Volkes und in den Besitz von Arbeitswirtschaften übergehen,<br />

ebenfalls Gemeingut werden müssen, ebenfalls aufhören müssen, Privateigentum<br />

einzelner Wirtschaften zu sein. Und in dem im Februar 1918<br />

erlassenen Gesetz über die Sozialisierung des Bodens wird die grundlegende<br />

Frage - welche Ziele wir uns jetzt setzen, welche Aufgaben<br />

wir hinsichtlich der: Verfügung über den Grund und Boden realisieren<br />

wollen und zu welchen Maßnahmen wir die Anhänger der Sowjetmacht,<br />

die werktätige Bauernschaft, aufrufen - im Artikel 11 des Gesetzes über<br />

die Sozialisierung des Grund und Bodens dahingehend beantwortet, daß

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