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Teil 2

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254 W. I. Lenin<br />

spricht; bezeichnend ist ein Vergleich der Ansicht des Philisters und der<br />

des Revolutionärs über „Autorität"...).<br />

Hier muß bemerkt werden, daß die Entziehung des Wahlrechts für die<br />

Ausbeuter eine rein russische Frage und nicht eine Frage der Diktatur des<br />

Proletariats überhaupt ist. Hätte Kautsky, ohne zu heucheln, seine Broschüre<br />

betitelt: „Gegen die Bolschewiki", so entspräche dieser Titel ihrem<br />

Inhalt, und Kautsky wäre dann berechtigt gewesen, ohne weiteres vom<br />

Wahlrecht zu sprechen. Aber Kautsky wollte vor allem als „Theoretiker"<br />

auftreten. Er betitelte seine Broschüre „Die Diktatur des Proletariats"<br />

schlechthin. Speziell über die Sowjets und über Rußland spricht er erst<br />

im zweiten <strong>Teil</strong> der Broschüre, vom sechsten Abschnitt an. Im ersten <strong>Teil</strong><br />

dagegen (dem ich auch das Zitat entnommen habe) ist die Rede von<br />

Demokratie und Diktatur im allgemeinen. Dadurch, daß Kautsky<br />

anfing, vom Wahlrecht zu sprechen, entlarvte er sich selbst als Polemiker<br />

gegen die Bolschewiki, dem die Theorie keinen Pfifferling wert ist. Denn<br />

die Theorie, d. h. die Erörterungen über die allgemeinen (und nicht die<br />

besonderen nationalen) Klassengrundlagen der Demokratie und der Diktatur,<br />

hat sich nicht mit einer Sonderfrage zu beschäftigen wie etwa mit<br />

dem Wahlrecht, sondern mit der allgemeinen Frage: Kann in der geschichtlichen<br />

Periode, in der die Ausbeuter gestürzt und ihr Staat durch<br />

den Staat der Ausgebeuteten ersetzt wird, die Demokratie auch für die<br />

Reichen, auch für die Ausbeuter gemährt bleiben?<br />

So und nur so kann ein Theoretiker die Frage stellen.<br />

Wir kennen das Beispiel der Kommune, wir kennen alle Äußerungen<br />

der Begründer des Marxismus aus Anlaß der Kommune und im Zusammenhang<br />

mit ihr. Auf Grund dieses Materials habe ich zum Beispiel die<br />

Frage der Demokratie und der Diktatur in meiner Schrift „Staat und Revolution"<br />

untersucht, die ich noch vor der Oktoberrevolution geschrieben<br />

habe. Von einer Beschränkung des Wahlrechts habe ich kein Wort gesagt.<br />

Auch heute muß man sagen, daß die Frage der Beschränkung des Wahlrechts<br />

eine nationale Sonderfrage und keine allgemeine Frage der Diktatur<br />

ist. An die Frage der Beschränkung des Wahlrechts muß man in der Weise<br />

herangehen, daß man die besonderen Verhältnisse der russischen Revolution,<br />

den besonderen Weg ihrer Entwicklung untersucht. In den weiteren<br />

Darlegungen wird das auch geschehen. Es wäre jedoch ein Fehler, sich im<br />

voraus dafür zu verbürgen, daß die kommenden proletarischen Revolu-

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