Teil 2
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Entwurf von Ri&Üinien für die Leitung der Sowjetinstitittionen 355<br />
lieh zu machen für die rasche und ordnungsgemäße Beschaffung jeder<br />
Art von Rohstoffen und Lebensmitteln, deren die Bevölkerung bedarf.<br />
Alle leitenden Sowjetinstitutionen, wie die Exekutivkomitees, die<br />
Deputiertensowjets der Gouvernements und der Städte usw., sind verpflichtet,<br />
ihre Arbeit unverzüglich so umzustellen, daß die tatsächliche<br />
Kontrolle darüber, wie die Verordnungen der zentralen und der örtlichen<br />
Behörden wirklich durchgeführt werden, an die erste Stelle tritt, die andere<br />
Arbeit aber, soweit irgend möglich, Kommissionen übergeben wird,<br />
die sich aus einigen wenigen Mitgliedern der betreffenden Institution<br />
zusammensetzen.<br />
Zur Bekämpfung des Amtsschimmels und zur erfolgreicheren Aufdeckung<br />
von Mißbräuchen sowie zur Entlarvung und Entfernung unehrlicher<br />
Mitarbeiter, die sich in Sowjetinstitutionen eingeschlichen haben,<br />
werden folgende Bestimmungen herausgegeben:<br />
In jeder Sowjetinstirution muß nicht nur im Gebäude selbst, sondern<br />
auch außen, an Stellen, die für jedermann ohne Passierschein zugänglich<br />
sind, die genaue Zeit für den Publikümsverkehr bekanntgegeben werden.<br />
Die Räumlichkeiten für den Publikumsverkehr müssen so gelegen sein,<br />
daß zu ihnen freier Zutritt, unbedingt ohne jeden Passierschein, besteht.<br />
In jeder Sowjetinstitution muß ein Buch angelegt werden, in das in<br />
aller Kürze der Name des Antragstellers, der Inhalt seines Anliegens und<br />
die Weiterleitung der Sache einzutragen sind.<br />
An Sonn-und Feiertagen müssen Sprechstunden festgesetzt werden.<br />
Die verantwortlichen Mitarbeiter der Staatlichen Kontrolle sind berechtigt,<br />
beim Empfang des Publikums anwesend zu sein; sie sind verpflichtet,<br />
von Zeit zu Zeit die Sprechstunden zu besuchen, das Registrierbuch<br />
zu prüfen und über Besuch, Durchsicht des Buches und Befragung<br />
des Publikums ein Protokoll aufzusetzen.<br />
Die Kommissariate für Arbeit, für Staatliche Kontrolle und für Justiz<br />
sind verpflichtet, allerorts Auskunftsbüros einzurichten, die unbedingt<br />
auch an Sonntagen Sprechstunden haben müssen und zu denen jedermann<br />
ohne Passierschein und gebührenfrei Zutritt hat, sowie die Bevölkerung<br />
über Tag und Stunde des Publikumsverkehrs in Kenntnis zu