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Teil 2

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Entwurf von Ri&Üinien für die Leitung der Sowjetinstitittionen 355<br />

lieh zu machen für die rasche und ordnungsgemäße Beschaffung jeder<br />

Art von Rohstoffen und Lebensmitteln, deren die Bevölkerung bedarf.<br />

Alle leitenden Sowjetinstitutionen, wie die Exekutivkomitees, die<br />

Deputiertensowjets der Gouvernements und der Städte usw., sind verpflichtet,<br />

ihre Arbeit unverzüglich so umzustellen, daß die tatsächliche<br />

Kontrolle darüber, wie die Verordnungen der zentralen und der örtlichen<br />

Behörden wirklich durchgeführt werden, an die erste Stelle tritt, die andere<br />

Arbeit aber, soweit irgend möglich, Kommissionen übergeben wird,<br />

die sich aus einigen wenigen Mitgliedern der betreffenden Institution<br />

zusammensetzen.<br />

Zur Bekämpfung des Amtsschimmels und zur erfolgreicheren Aufdeckung<br />

von Mißbräuchen sowie zur Entlarvung und Entfernung unehrlicher<br />

Mitarbeiter, die sich in Sowjetinstitutionen eingeschlichen haben,<br />

werden folgende Bestimmungen herausgegeben:<br />

In jeder Sowjetinstirution muß nicht nur im Gebäude selbst, sondern<br />

auch außen, an Stellen, die für jedermann ohne Passierschein zugänglich<br />

sind, die genaue Zeit für den Publikümsverkehr bekanntgegeben werden.<br />

Die Räumlichkeiten für den Publikumsverkehr müssen so gelegen sein,<br />

daß zu ihnen freier Zutritt, unbedingt ohne jeden Passierschein, besteht.<br />

In jeder Sowjetinstitution muß ein Buch angelegt werden, in das in<br />

aller Kürze der Name des Antragstellers, der Inhalt seines Anliegens und<br />

die Weiterleitung der Sache einzutragen sind.<br />

An Sonn-und Feiertagen müssen Sprechstunden festgesetzt werden.<br />

Die verantwortlichen Mitarbeiter der Staatlichen Kontrolle sind berechtigt,<br />

beim Empfang des Publikums anwesend zu sein; sie sind verpflichtet,<br />

von Zeit zu Zeit die Sprechstunden zu besuchen, das Registrierbuch<br />

zu prüfen und über Besuch, Durchsicht des Buches und Befragung<br />

des Publikums ein Protokoll aufzusetzen.<br />

Die Kommissariate für Arbeit, für Staatliche Kontrolle und für Justiz<br />

sind verpflichtet, allerorts Auskunftsbüros einzurichten, die unbedingt<br />

auch an Sonntagen Sprechstunden haben müssen und zu denen jedermann<br />

ohne Passierschein und gebührenfrei Zutritt hat, sowie die Bevölkerung<br />

über Tag und Stunde des Publikumsverkehrs in Kenntnis zu

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