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Teil 2

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Entwurf von Richtlinien für die Leitung, der Somjetinstitutionen 357<br />

In die Kommissionen, die von den obenerwähnten Institutionen mit der<br />

Durchführung dieser Maßnahmen betraut werden, sollen Vertreter der<br />

Ämter für Innere Angelegenheiten, Justiz, Staatliche Kontrolle und Arbeit<br />

einbezogen werden, mit der Maßgabe, daß je nach Bedarf auch andere<br />

Ressorts herangezogen werden, und mit der Verpflichtung, allwöchentlich<br />

an den Rat der Volkskommissare und das Präsidium des Zentralexekutivkomitees<br />

kurze Berichte darüber einzusenden, was zur Verschmelzung<br />

gleichartiger Abteilungen und zur Arbeitsersparnis ^etan worden ist.<br />

2. In jeder Stadt, in der gleichartige Abteilungen oder Ämter bestehen<br />

- zentrale oder für das Gebiet, die Stadt, das Gouvernement, den Kreis<br />

zuständige -, müssen sofort bei der obersten Körperschaft Kommissionen<br />

eingesetzt werden, die alle derartigen Institutionen zwecks größtmöglicher<br />

Kräfteersparnis koordinieren und vereinigen müssen, wobei diese<br />

Kommissionen auf Grund der in Art. 1 enthaltenen Direktiven und unter<br />

Einhaltung der festgelegten Termine zu arbeiten haben.<br />

3. Dieselben Kommissionen (Art. 1 und 2) werden, ausgehend von denselben<br />

Bestimmungen, beauftragt, schnellstens Maßnahmen zur größtmöglichen<br />

Ersetzung von Männerarbeit durch Frauenarbeit zu treffen und<br />

Listen derjenigen Männer aufzustellen, die zum Dienst in der Truppe<br />

oder bei der Truppe oder zu sonstiger Arbeit, nicht Büroarbeit, sondern<br />

zu Arbeit operativen und praktischen Charakters übergeführt werden<br />

können. :<br />

4. Die gleichen Kommissionen (Art. 1 und 2) werden beauftragt, im<br />

Einvernehmen mit den lokalen Organisationen der Kommunistischen<br />

Partei Rußlands einen solchen Personenwechsel-vorzunehmen, daß Mitglieder<br />

der KPR (mit einer Parteizugehörigkeit von mindestens zwei<br />

Jahren) nur auf leitenden und verantwortlichsten Stellen verbleiben, während<br />

die übrigen Stellen mit Parteilosen- oder Mitgliedern anderer Parteien<br />

besetzt werden, um eine möglichst große Zähl von Mitgliedern der<br />

KPR für anderweitige Arbeiten freizustellen.<br />

Geschrieben am 12. Dezember 1918.<br />

Zuerst veröffentlicht 1928.<br />

Nach dem Manuskript.

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