Teil 2
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ENTWURF EINES BESCHLUSSES<br />
ÜBER DIE AUSNUTZUNG DER STAATLICHEN<br />
KONTROLLE 124<br />
Hinsichtlich der Ausnutzung der. Staatlichen Kontrolle bei der Regelung<br />
der Arbeit und Steigerung der Verteidigungsfähigkeit hat sich die Mehrheit<br />
der Kommission für eine fliegende Kontrolle ausgesprochen, d. h. für<br />
die Entsendung von Gruppen oder Kommissionen mit weitgehenden Vollmachten<br />
zur Revision verschiedenster Institutionen.<br />
Beizubringen sind konkrete, auf Tatsachen begründete Zahlenangaben,<br />
über welche Kräfte wir verfügen (vor allem Parteimitglieder, dann auch<br />
Parteilose, aber absolut gewissenhafte), um eine reale Kontrolle durchführen<br />
zu können. Die Zahl der Fachleute auf den verschiedensten Gebieten;<br />
- die Zahl der im Verwaltungswesen und in Leitungsfragen erfahrenen<br />
Genossen.<br />
Die Kontrolle hat eine doppelte Aufgabe:<br />
die einfachere besteht in der Überprüfung der Lager, Produkte usw.,<br />
die schwierigere Aufgabe, besteht in der Überprüfung der Richtigkeit<br />
der Arbeit, im Kampf gegen Sabotage und in ihrer völligen Aufdeckung,<br />
in der Überprüfung des Systems der Arbeitsorganisation, in der Sicherung<br />
maximalster Produktivität der Arbeit usw.<br />
In den Vordergrund zu stellen ist die Verbesserung der Arbeit in den<br />
Kommissariaten für. Ernährungswesen und für Verkehrswesen.<br />
Geschrieben am 3. Dezember 1918.<br />
Zuerst veröffentlicht 1931.<br />
Nach dem Manuskript.