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Teil 2

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Die proletarische Revolution und der Renegat Kautsky 309<br />

jeglichen Eigentums an Grund und Boden bestätigt und die Verfügungsgewalt<br />

sowohl über den Boden als auch über das gesamte private Inventar<br />

den Sowjetbehörden, unter Kontrolle der föderativen Sowjetmacht, überträgt;<br />

als Aufgaben der Verfügungsgewalt über den Grund und Boden<br />

werden aufgestellt<br />

„die Entwicklung der kollektiven Wirtschaft in der Landwirtschaft aus den<br />

Einzelbetrieben als vorteilhafter im Sinne einer Ersparnis an Arbeit und Produkten,<br />

zum Zweck des Übergangs zur sozialistischen Wirtschaft" (Artikel 11,<br />

Punkt e).<br />

Mit der Einführung der ausgleichenden Bodennutzung antwortet dieses<br />

Gesetz auf die grundlegende Frage „Wer ist zur Bodennutzung berechtigt?"<br />

folgendermaßen:<br />

(Artikel 20.) „Einzelne Bodenparzellen dürfen im Bereich der Russischen<br />

Föderativen Sowjetrepublik für gesellschaftliche sowie für persönliche Bedürfnisse<br />

benutzen: A. Zu Kultur- und Bildungszwecken: 1. der Staat, vertreten<br />

durch die Organe der Sowjetmacht (Föderative, Gebiets-, Gouvernements-,<br />

Kreis-, Bezirks- und Dorfbehörden); 2. gesellschaftliche Organisationen (unter<br />

Kontrolle und mit Genehmigung der örtlichen Sowjetbehörden). B. Zu landwirtschaftlicher<br />

Nutzung: 3. landwirtschaftliche Kommunen: 4. landwirtschaftliche<br />

Genossenschaften; 5. Dorfgemeinden; 6. einzelne Familien und Personen<br />

..."<br />

Der Leser sieht, daß Kautsky die Sache völlig entstellt und die Agrarpolitik<br />

und die Agrargesetzgebung des proletarischen Staates in Rußland<br />

dem deutschen Leser absolut falsch dargestellt hat.<br />

Die theoretisch wichtigen* grundlegenden Fragen hat Kautsky nicht<br />

einmal auf zuwerfen verstanden!<br />

Das sind folgende Fragen:<br />

1. Ausgleichende Bodennutzung und<br />

2. Nationalisierung des Grund und Bodens - das Verhältnis dieser beiden<br />

Maßnahmen zum Sozialismus im allgemeinen und zum Übergang<br />

vom Kapitalismus zum Kommunismus im besonderen.<br />

3. Die gesellschaftliche Bodenbearbeitung als Übergang von der zersplitterten<br />

Kleinproduktion zur gemeinsam betriebenen Großproduktion<br />

in der Landwirtschaft. Entspricht die Behandlung dieser Frage in der<br />

Sowjetgesetzgebung den Anforderungen des Sozialismus?

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