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Geschäftsbericht 2010 - Knorr-Bremse AG.

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Grundlagen und Methoden<br />

Der Konzernabschluss wird gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung<br />

der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und ergänzender gesetzlicher<br />

Regelungen erstellt. Der Konzernabschluss ist in TEUR aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung<br />

zu erhöhen, sind verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlust-Rechnung zusammengefasst.<br />

Diese Posten werden im Anhang gesondert erläutert.<br />

Bilanzierung und Bewertung<br />

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach konzerneinheitlichen<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Für die Konsolidierung nach der Equity-Methode<br />

werden von den konzerneinheitlichen Grundsätzen abweichende Wertansätze in den<br />

Jahresabschlüssen der assoziierten Unternehmen beibehalten.<br />

Im Geschäftsjahr <strong>2010</strong> wurden erstmalig die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes<br />

angewendet. Aufgrund der erstmaligen Anwendung wurden nach Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Vorschriften<br />

der §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1, 284 Abs. 2 Nr. 3 und 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet.<br />

Entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2, 1. Hs. EGHGB wurde auf eine Anpassung der Vorjahreswerte verzichtet.<br />

Dadurch sind die Vorjahreswerte mit den Zahlen des Berichtsjahrs nur eingeschränkt vergleichbar<br />

im Sinne des § 265 Abs. 2 S. 2 HGB.<br />

Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt mit den<br />

Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen; soweit erforderlich, werden außerplanmäßige<br />

Abschreibungen vorgenommen.<br />

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellkosten – bei abnutzbaren Gegenständen abzüglich<br />

planmäßiger Abschreibungen – bewertet; soweit erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen<br />

vorgenommen. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden entsprechend<br />

dem Nutzungsverlauf grundsätzlich nach der linearen Methode vorgenommen. Bei den deutschen<br />

Konzerngesellschaften werden Zugänge vor dem 1. Januar 2008 und nach dem 1. Januar 2009 überwiegend<br />

nach der degressiven Methode abgeschrieben. Von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode<br />

wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Die Abweichung<br />

zur Anwendung der linearen Methode beträgt für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong> TEUR 496. Geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter werden nach den jeweils landesspezifischen steuerlichen Grundsätzen höchstmöglich<br />

abgeschrieben.<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und übrige Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten<br />

oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden<br />

Werten angesetzt.

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