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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 102<br />

den insoweit unzulässig. Das Augenmerk <strong>der</strong> nachrichtendienstlichen Beobachtung<br />

würde sich deshalb von vornherein nicht auf denjenigen richten, <strong>der</strong> "Leistungen"<br />

<strong>der</strong> Scientology Church entgegennimmt, son<strong>der</strong>n auf diejenigen, die diese<br />

Leistungen erbringen o<strong>der</strong> die organisatorischen, finanziellen und sonstigen Voraussetzungen<br />

dafür schaffen.<br />

Auch die Frage, ob die Erreichung <strong>der</strong> politischen Ziele unter Berücksichtigung<br />

des konkret geplanten Handlungskonzepts erfolgversprechend o<strong>der</strong> eventuell nur<br />

als irreale Utopie anzusehen ist, ist im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Feststellung des<br />

Vorliegens <strong>der</strong> gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen irrelevant, da diese<br />

durch die ihnen innewohnenden finalen Elemente insoweit allein auf die Vorstellungen<br />

des Handelnden abstellen.<br />

IV.2.7 Zusammenfassung <strong>der</strong> Stellungnahme für eine politische<br />

Bestimmtheit<br />

Im Gegensatz zu <strong>der</strong> von dem Vertreter <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörde des Landes<br />

Schleswig-Holstein geäußerten Meinung zeigt eine Überprüfung bereits einer<br />

Auswahl von Primärmaterialien <strong>der</strong> <strong>SC</strong> auf das Vorliegen <strong>der</strong> Tatbestandsmerkmale<br />

<strong>der</strong> §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Abs. 1 lit c BVerfSchG eine Vielzahl tatsächlicher<br />

Anhaltspunkte dafür, daß bei <strong>der</strong> Organisation und ihren Mitglie<strong>der</strong>n "politisch bestimmte,<br />

ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen" gegeben sind. Dies folgt<br />

zum einen aus dem generellen Absolutheitsanspruch <strong>der</strong> scientologischen Ideologie,<br />

<strong>der</strong> sich nicht nur darauf bezieht, im Besitz <strong>der</strong> einzigen Wahrheit zu sein,<br />

son<strong>der</strong>n den Menschen in all seinen persönlichen (z.B.: geistigen, emotionalen<br />

und spirituellen) sowie zwischenmenschlichen und gesellschaftlich-politischen Lebensbereichen<br />

erfaßt. Bereits vom Grundgedanken von "Dianetik" und "Scientology"<br />

sollen und müssen politische Dimensionen, Abläufe und Gegebenheiten nicht<br />

nur in die theoretische Betrachtung und Analyse einbezogen werden, son<strong>der</strong>n sollen<br />

vielmehr darüber hinaus Gegenstand <strong>der</strong> Anwendung scientologischer "Techniken"<br />

sein, die im Sinne einer "Therapie" die gesellschaftlichen Verhältnisse verän<strong>der</strong>n<br />

sollen. In diesem Zusammenhang wird eine verfassungsfeindliche Wertordnung<br />

auch nicht lediglich propagiert, son<strong>der</strong>n soll als verbindlicher Ordnungsfaktor<br />

für Staat und Gesellschaft etabliert werden.<br />

Selbst wenn es <strong>der</strong> <strong>SC</strong> nicht darauf ankäme, die freiheitliche demokratische<br />

Grundordnung formal zu beseitigen, so liefe die Überlagerung <strong>der</strong> Werteordnung<br />

des Grundgesetzes durch die scientologische Ideologie und scientologische Prinzipien<br />

jedenfalls darauf hinaus, die freiheitliche demokratische Grundordnung außer<br />

Geltung zu setzen, was in § 4 Abs. 1 lit c letzter Halbsatz BVerfSchG als Anknüpfungspunkt<br />

für die Zuständigkeit <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden normiert ist.<br />

Die Strategie des gezielten, aber nicht erkennbaren "fabianischen" Verän<strong>der</strong>ns<br />

bestehen<strong>der</strong> Wertvorstellungen und Normen ist ein für die <strong>SC</strong> typisches Merkmal<br />

239 . Es entspricht daher dem Selbstverständnis <strong>der</strong> Organisation, daß sie "innerhalb<br />

jedes beliebigen politischen Zusammenhangs" 240 wirken soll und deshalb<br />

nicht "die politische Überzeugung" 241 eines Menschen verän<strong>der</strong>n will.<br />

Deshalb kann aus solchen auch in an<strong>der</strong>en Zusammenhängen abgegebenen Äußerungen<br />

nicht auf das Fehlen einer politischen Bestimmtheit geschlossen werden.<br />

Denn in gleicher Weise betont die <strong>SC</strong>, daß "die Religion keines Menschen" 242<br />

durch sie verän<strong>der</strong>t werden soll, ohne daß sie damit ihren Anspruch, selbst eine<br />

Religionsgemeinschaft zu sein, in Frage gestellt sieht.

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