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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 8<br />

Einleitung<br />

Am 22. November 1996 hat die IMK zur Frage <strong>der</strong> Beobachtung <strong>der</strong> Scientology-<br />

Organisation durch Verfassungsschutzbehörden von Bund und Län<strong>der</strong>n beschlossen:<br />

"Die Innenminister und -senatoren halten es für notwendig, die Frage <strong>der</strong> Beobachtung<br />

<strong>der</strong> Scientology-Organisation durch die Verfassungsschutzbehörden<br />

möglichst bald einer abschließenden Klärung zuzuführen. Um dieses Ziel zu erreichen,<br />

wird eine <strong>Arbeitsgruppe</strong> aus Vertretern <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden des<br />

Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> gebildet, die die Materialien und Erkenntnisse systematisch<br />

prüft und auswertet. Der Bund wird gebeten, sich mit dem Bundesamt für<br />

Verfassungsschutz an <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> zu beteiligen. Das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong><br />

ist <strong>der</strong> Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren bis zu ihrer nächsten<br />

Sitzung vorzulegen."<br />

Dem liegen die als Anlage 1 beigefügten, seit 1992 gefaßten Beschlüsse <strong>der</strong> JMK,<br />

MPK und IMK zugrunde.<br />

Am 16.12.1996 fand in Bonn die konstituierende Sitzung <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> Scientology<br />

statt, in <strong>der</strong> die Vertreter <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden des Bundes und<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, mit Ausnahme des nicht vertretenen Landes Sachsen-Anhalt, die Bildung<br />

einer <strong>Arbeitsgruppe</strong> aus Vertretern des Bundesamts sowie <strong>der</strong> Landesbehörden<br />

für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und<br />

Schleswig-Holstein unter Vorsitz Nordrhein-Westfalens und stellvertretendem Vorsitz<br />

Nie<strong>der</strong>sachsens beschlossen haben.<br />

In einem ersten Arbeitsschritt wurde auf eine vollständige Auflistung des bei den<br />

Verfassungsschutzbehörden des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> vorhandenen Materials<br />

über <strong>SC</strong> hingearbeitet, geglie<strong>der</strong>t nach:<br />

- Original <strong>SC</strong>-Schriften<br />

- Anfragen und Beratungen in Parlamenten<br />

- Schriften und Beschlüsse politischer Parteien<br />

- Dokumentationen und Broschüren zu <strong>SC</strong><br />

- Urteile, staatsanwaltschaftliche Verfügungen und polizeiliche Ermittlungsergebnisse<br />

zu <strong>SC</strong><br />

- Gutachten<br />

- Erkenntnisse zu <strong>SC</strong> aus dem Ausland<br />

- Literatur zu <strong>SC</strong> sowie<br />

- sonstige Unterlagen zu <strong>SC</strong>.<br />

Das vorhandene Material umfaßt ohne die sogenannten HCO Policy Letters und<br />

HCO Bulletins - insoweit sind allein 1.444 Titel nachgewiesen - ca. 10.000 Seiten.<br />

Es wurde im wesentlichen über die Sekundärliteratur erschlossen und arbeitsteilig<br />

auf die für den Prüfauftrag relevanten Erkenntnisse hin ausgewertet.

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