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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 118<br />

5. Die Län<strong>der</strong> werden im Gespräch mit Vertretern <strong>der</strong> Kirchen und an<strong>der</strong>er<br />

gesellschaftlicher Gruppen die staatlichen Informationen über die Scientology-Organisation<br />

weitergeben und sie ihrerseits sowie die Medien um<br />

verstärkte Aufklärung bitten.<br />

6. Die Regierungschefs <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> ersuchen die Bundesregierung, das<br />

Thema Scientology-Organisation auch auf europäischen Fachministerkonferenzen<br />

aufzugreifen."<br />

In Umsetzung dieses Beschlusses hat die IMK am 19. Mai 1995 in Berlin folgenden<br />

Beschluß gefaßt:<br />

"1. Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> tragen dafür Sorge, daß für ihren<br />

Bereich <strong>der</strong> von den Regierungschefs unter Nr. 2 ihres Beschlusses vom 07. Dezember<br />

1994 angesprochene Erfahrungs- und Informationsaustausch im Rahmen<br />

des gesetzlich Zulässigen durchgeführt wird.<br />

Sie halten es für erfor<strong>der</strong>lich, die im Ermittlungs-verfahren im Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> Scientology-Organisation gewonnenen Erkenntnisse bei den Landeskriminaläm<br />

tern und beim Bundeskriminalamt zusammenzuführen, auszuwerten und im<br />

Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Möglichkeiten den zuständigen Behörden zu übermitteln.<br />

Die Verfassungsschutzbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> beteiligen sich an dem Erfahrungsund<br />

Informationsaustausch, wenn und soweit sie hierzu eigene Erkenntnisse beitragen<br />

können.<br />

2. Zu den in Nr. 4 des Beschlusses <strong>der</strong> Regierungschefs <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> vom 07. Dezember<br />

1994 angesprochenen Fragen vereinsrechtlicher Sanktionsmöglichkeiten<br />

nehmen die Innenminister und -senatoren den Bericht des AK I zur Kenntnis. Sie<br />

verweisen jedoch darauf, daß eine Ablehnung <strong>der</strong> Eintragung in das Vereinsregister<br />

sowie <strong>der</strong> Entzug <strong>der</strong> Rechtsfähigkeit von Vereinen <strong>der</strong> Scientology-<br />

Organisation wegen wirtschaftlicher Betätigung möglich und gerichtlich bestätigt<br />

ist.<br />

Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> werden deshalb unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> bislang vorliegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts<br />

und des Bundesarbeitsgerichts bei Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzungen dafür sorgen,<br />

daß den Vereinen <strong>der</strong> Scientology-Organisation alsbald die Rechtsfähigkeit entzogen<br />

wird."<br />

Bei ihrer Sitzung am 15. Dezember 1995 in Erfurt hat sich die IMK erneut mit <strong>der</strong><br />

Scientology-Organisation befaßt und folgenden Beschluß gefaßt:<br />

"Dem Wirken <strong>der</strong> Scientology-Organisation ist weiter entgegenzutreten. Dabei<br />

sollte erwogen werden,<br />

- in jedem Land und beim Bund zur Koordinierung <strong>der</strong> Aktivitäten aller<br />

Dienststellen eine Koordinierungsstelle zu bestimmen,<br />

- sicherzustellen, daß die öffentlichen Stellen im Bereich fiskalischen Handelns<br />

als Bestandteil <strong>der</strong> Verträge mit externen Unternehmen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Beratungs- und Schulungsfirmen in geeigneten Fällen eine Erklärung<br />

aufnehmen, in <strong>der</strong> die Firmen versichern,

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