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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 84<br />

"Die Scientology hat nicht die Mission zu erobern, son<strong>der</strong>n zu zivilisieren. Sie ist<br />

ein Krieg gegen die Dummheit - die Dummheit, die uns auf den letzten aller Kriege<br />

zuführt ... Mit Scientology kann <strong>der</strong> Mensch die Geisteskrankheit, die Kriminalität<br />

und den Krieg verhin<strong>der</strong>n ... Verän<strong>der</strong>n Sie die Religion keines Menschen, verän<strong>der</strong>n<br />

Sie die politische Überzeugung keines Menschen; unterbrechen Sie die Souveränität<br />

keines Staates. Lehren Sie den Menschen statt dessen, das zu benutzen,<br />

was er besitzt und was er weiß, um innerhalb jedes beliebigen politischen<br />

Zusammenhangs zum ersten Mal eine wirkliche Zivilisation auf Erden zu schaffen.<br />

Und dafür arbeiten wir."<br />

(L. Ron Hubbard, Scientology. Die Grundlagen des Denkens, New Era Publications<br />

International, Kopenhagen 1992)<br />

Die angestrebte Entwicklung zu einer <strong>SC</strong>-bestimmten Gesellschaftsordnung erscheint<br />

daher eher als langfristige Folge <strong>der</strong> "Erlösung" vieler einzelner Menschen<br />

und nicht als unmittelbares politisches Ziel.<br />

Auch von Hans-Gerd Jaschke 190 wird angeführt, daß <strong>SC</strong> wichtige Kriterien des politischen<br />

Extremismus nicht erfüllt:<br />

"Die in <strong>der</strong> Mitgliedschaft, Anhängerschaft, letztlich in <strong>der</strong> Gesamtheit <strong>der</strong> Kursteilnehmer<br />

versammelte soziale Basis <strong>der</strong> <strong>SC</strong> ist nicht im unmittelbaren Sinne politisch<br />

motiviert. Die extremistischen Parteien und Organisationen zugrunde liegende<br />

politische Motivation <strong>der</strong> Anhängerschaft ist ein Charakteristikum, das bei <strong>SC</strong><br />

fehlt."<br />

Zumindest die einfachen Mitglie<strong>der</strong> sind aus keinerlei politischen Motiven bei <strong>SC</strong>.<br />

Sie wollen nicht primär die Welt verän<strong>der</strong>n, son<strong>der</strong>n sich selbst. Und selbst dann,<br />

wenn sie die Welt verän<strong>der</strong>n wollen, wird dieses Vorhaben nicht als politisches<br />

Ziel verstanden, son<strong>der</strong>n als ein Akt <strong>der</strong> spirituellen Befreiung <strong>der</strong> Menschheit: sie<br />

wollen Kristallisationskerne einer neuen, besseren Zivilisation sein.<br />

Bereits aus diesem Befund ergibt sich, daß die überwiegende Mehrheit <strong>der</strong> Scientologen<br />

dann auch nicht Handlungsträger von Bestrebungen im Sinne <strong>der</strong> Verfassungsschutzgesetze<br />

sein können. Nach § 4 Abs. 1 BVerfSchG handelt für einen<br />

Personenzusammenschluß, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt.<br />

Dies muß erst recht für die Betätigung in einem Personenzusammenschluß<br />

gelten. Die "soziale Basis" von <strong>SC</strong> besteht aus Opfern, nicht aus Tätern.<br />

Auch die Annahme, daß erst ab einer gewissen nationalen o<strong>der</strong> internationalen<br />

Hierarchie- bzw. Organisationsebene von <strong>SC</strong> eine politisch motivierte Bestrebung<br />

ausgehe, führt nicht zur Bejahung <strong>der</strong> gesetzlichen Voraussetzungen. Läge diese<br />

Zielsetzung in einem kleinen abgeschotteten Personenkreis vor, <strong>der</strong> nur allein um<br />

die vermeintlich wahren Ziele und Absichten <strong>der</strong> Organisation wüßte, bestünde die<br />

Organisation zunächst aus einer Vielzahl bzw. Mehrzahl von unwissenden o<strong>der</strong><br />

gutgläubigen Opfern und wenigen Wissenden. Es wäre das Modell <strong>der</strong> Geheimgesellschaft<br />

innerhalb von <strong>SC</strong>. Der Bestrebungsbegriff könnte bei diesem Modell<br />

nur auf einen kleinen abgeschotteten Personenkreis <strong>der</strong> Organisation zutreffen,<br />

wobei es wegen <strong>der</strong> internationalen Hierarchie und Steuerung nicht einmal gesichert<br />

ist, daß dieser Personenkreis im räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes<br />

agiert. Diese Erkenntnis ist jedoch unabdingbar, um <strong>SC</strong> überhaupt durch<br />

den Verfassungsschutz aufklären zu können. In die Systematik und Arbeitsweise<br />

<strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden, die sich auf politisch motivierte Bestrebungen<br />

stützt, paßt nach <strong>der</strong> geltenden Rechtslage keine Organisation, in <strong>der</strong> zwischen

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