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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 127<br />

Am 19.06.1996 hat <strong>der</strong> neue russische Gesundheitsminister A.D. Tsaregorodtsev<br />

in seinem Erlaß Nr. 245 die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 1994<br />

für das scientologische "Reinigungsprogramm" für null und nichtig erklärt und die<br />

Anwendung <strong>der</strong> Technologien und Programme Hubbards wie Scientology und Dianetik<br />

im russischen Gesundheitswesen untersagt. 261<br />

Im Oktober 1996 wurde die <strong>SC</strong> durch ein Schwurgericht in Oslo (Norwegen) in<br />

zweiter Instanz verurteilt, einem ehemaligen Mitglied insgesamt 850.000 Kronen<br />

(600.000 Kronen als Rückzahlung und 250.000 Kronen als Gerichtskosten) zu bezahlen.<br />

Der Kläger hatte ein Bankdarlehen von 300.000 Kronen aufgenommen, um verschiedene<br />

Kurse bezahlen zu können. 1988 brach er mit <strong>der</strong> Organisation, wandte<br />

sich 1993 an eine Hilfsorganisation für Sektengeschädigte und machte seinen<br />

Rückzahlungsanspruch gerichtlich geltend. Das Gericht sprach ihm die doppelte<br />

Summe seiner damals aufgewandten Kosten zu. Es bezweifelte den Wert eines<br />

Teils des Materials <strong>der</strong> Scientologen und stellte fest, daß die Organisation ihre<br />

Mitglie<strong>der</strong> dazu verleite, zu glauben, daß das, was sie kaufen, wertvoll sei. Außerdem<br />

stellte das Gericht fest, daß die Umsätze <strong>der</strong> Organisation einen Charakter<br />

hätten, den man in allem Wesentlichen als wirtschaftliche Tätigkeit betrachten<br />

müsse. Gegen dieses Urteil hat Scientology Revision zum Obersten Gericht<br />

eingelegt. Es bleibt abzuwarten, ob die Revision zur Entscheidung angenommen<br />

wird.<br />

Frühere Verfahren auf Erstattung von Kursgebühren endeten nach erstinstanzlicher<br />

Entscheidung zu Ungunsten von Scientology mit gerichtlichem Vergleich. 262<br />

Die russische Steuerpolizei ist Scientology auf den Fersen. Laut einer Pressemitteilung<br />

vom 31.10.1996 hat die russische Steuerpolizei Vermögen <strong>der</strong> <strong>SC</strong> in St.<br />

Petersburg eingezogen. Grund seien Steuerschulden von Scientology. Im Safe<br />

des Büros hätten sich lediglich umgerechnet 2.040 US$ befunden. Die Steuerfahn<strong>der</strong><br />

hätten jedoch Computer, Fernseher, Videorecor<strong>der</strong> und an<strong>der</strong>e Büromaschinen<br />

beschlagnahmt. Das Scientology-Zentrum sei bereits Anfang September<br />

1996 nach einer Überprüfung seiner finanziellen und wirtschaftlichen Tätigkeit zur<br />

umgehenden Zahlung <strong>der</strong> Steuern aufgefor<strong>der</strong>t worden. Das Zentrum habe nach<br />

Erkenntnissen des Finanzamtes 1995 von Kursteilnehmern insgesamt 625 Millionen<br />

Rubel (1,06 Millionen US$) an Gebühren eingenommen. Diese Gel<strong>der</strong> seien<br />

jedoch als Mitgliedsgebühren <strong>der</strong> Kursteilnehmer ausgegeben worden. 263<br />

Jean-Jacques Mazier, <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> Lyoner Organistion wurde wegen Betruges<br />

und fahrlässiger Tötung vom Tribunal de Grande Instance de Lyon (Frankreich)<br />

am 22. November 1996 zu einer Freiheitstrafe von 3 Jahren verurteilt, wovon<br />

18 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe<br />

von 500.000 Francs verhängt. Als Nebenfolgen wurden für die Dauer von<br />

fünf Jahren die Aberkennung <strong>der</strong> bürgerlichen Ehrenrechte sowie das Verbot, an<br />

öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, ausgesprochen. Gegen 14 weitere<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Organisation wurden erhebliche Freiheitsstrafen verhängt, die zur<br />

Bewährung ausgesetzt wurden. Sie wurden teils des Betruges o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beihilfe<br />

zum Betrug, teils <strong>der</strong> Untreue für schuldig befunden. Festgestellt wurde, daß die<br />

Verurteilten sich am Vermögen ihrer Mitglie<strong>der</strong> bereichert haben. Acht Mitglie<strong>der</strong><br />

wurden freigesprochen.<br />

Das Gericht stellt fest:

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