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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 60<br />

III.2.2.5 Bewertung einer Absicht zur Lenkung von Regierungen<br />

Die aufgeführten Hinweise deuten auf die Absicht <strong>der</strong> <strong>SC</strong>, lenkenden Einfluß auf<br />

die Regierungen auszuüben. Ob dieser über Gung-Ho-Gruppen gewonnen werden<br />

soll, durch Strategiekonzepte wie "Clear Switzerland", durch die "Vierte Dynamik"<br />

in Albanien o<strong>der</strong> durch einzelne Scientologen, die Posten im Regierungsapparat<br />

anstreben und dort Einfluß nehmen - Ziel ist in allen genannten Fällen<br />

nicht nur die Gesellschaft, es sind ausdrücklich die Staaten - ihre Rechtssysteme<br />

und Regierungen.<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>SC</strong> werden dazu aufgefor<strong>der</strong>t, in einer über den Missionsgedanken<br />

und den Öffentlichkeitsanspruch 103 <strong>der</strong> "Religionsgemeinschaft" hinausgehenden<br />

Weise, die Verbreitung <strong>der</strong> Lehren <strong>der</strong> Scientology zu för<strong>der</strong>n und <strong>der</strong>en "Unterdrückung"<br />

zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung, ob dies noch Lobbyismus in einem verfassungsrechtlich akzeptablen<br />

Rahmen sein kann, ist zu berücksichtigen, mit welchem Ziel die <strong>SC</strong> ihren<br />

Einfluß ausübt. Hubbard hat dies so formuliert: "damit sie 'wir' werden", d.h.<br />

damit die <strong>SC</strong> regiert - und zwar nicht über eine Teilnahme an Wahlen. Wenn die<br />

<strong>SC</strong> aber Regierungsmacht ohne eine Teilnahme an Wahlen anstrebt, dann versucht<br />

sie den Verfassungsgrundsatz <strong>der</strong> Legitimierung <strong>der</strong> Staatsgewalt durch das<br />

Volk 104 - wenn nicht ganz abzuschaffen, so doch - außer Geltung zu setzen.<br />

Anhaltspunkte, daß die <strong>SC</strong> auch in Deutschland <strong>der</strong>artigen Einfluß gewinnen will,<br />

ergeben sich aus den Hinweisen auf eine "Clear Deutschland" - Kampagne im<br />

Jahre 1992 und aus den Aussagen <strong>der</strong> Aussteiger - insbeson<strong>der</strong>e Potthoff und<br />

Träger. Potthoff bezieht sich nach generellen Aussagen zu den weltweiten Machterlangungszielen<br />

<strong>der</strong> <strong>SC</strong> konkret auf das Konzept "Clear Deutschland". Dieses<br />

Konzept bezeichnet er als Plan zur Machtergreifung in Deutschland. Träger hebt<br />

die Bedeutung eines Erfolgs in Deutschland als einem <strong>der</strong> vier wichtigsten Län<strong>der</strong><br />

für die <strong>SC</strong> hervor und berichtet u.a. anhand eines Falles aus Hamburg über konkrete<br />

Absichten <strong>der</strong> Einflußnahme auf politische Parteien. Darüber hinaus läßt sich<br />

die Absicht <strong>der</strong> <strong>SC</strong>, in Deutschland Einfluß auf die Regierung zu nehmen, auch<br />

schon aus dem Umstand schlußfolgern, daß eine internationale Organisation, wie<br />

die <strong>SC</strong>, ihre Ziele, die sie für alle ihre Mitglie<strong>der</strong> definiert hat, auch in Deutschland<br />

verfolgen dürfte.<br />

III.2.3 Errichtung des scientologischen Rechtssystems<br />

Es ist zu untersuchen, inwieweit Scientology die bestehende Rechtsordnung durch<br />

"scientologisches Recht" ersetzen will und welche Konsequenzen das in Hinblick<br />

auf die in § 4 Abs. 2 lit b) BVerSchG aufgeführten Verfassungsgrundsätze<br />

- Beseitigung <strong>der</strong> Bindung <strong>der</strong> Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung<br />

und die Bindung <strong>der</strong> vollziehenden Gewalt und <strong>der</strong> Rechtsprechung an Gesetz<br />

und Recht -, § 4 Abs. 2 lit e) BVerfSchG - Beseitigung <strong>der</strong> Unabhängigkeit <strong>der</strong> Gerichte<br />

- und § 4 Abs. 2 lit g) BVerSchG i.V.m. Art. 3 GG Beseitigung des im<br />

Grundgesetz konkretisierten Gleichheitsgrundsatzes - haben würde. Darüber hinaus<br />

ist zu prüfen, ob die Zuerkennung unterschiedlicher Rechte von "Nichtaberrierten",<br />

d.h. durch Scientology von sämtlichen "Engrammen" 105 befreiten "Clears",<br />

und "Aberrierten" mit Art. 3 GG in Einklang zu bringen ist.

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