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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 104<br />

V Verhältnismäßigkeitserwägungen<br />

Folgt man den unter IV 2. dargelegten Ausführungen und bejaht die Ziel- und<br />

Zweckgerichtetheit sowie politische Bestimmtheit <strong>der</strong> Verhaltensweisen von <strong>SC</strong>,<br />

stellt sich die Frage, ob nicht u.a. wegen des von <strong>der</strong> <strong>SC</strong> behaupteten Religionscharakters<br />

aus Gründen <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit von einer Beobachtung abgesehen<br />

werden kann/muß.<br />

V.1 Ausführungen zur Größe und Bedeutung eines<br />

Beobachtungsobjektes im Hinblick auf die Erfor<strong>der</strong>lichkeit einer<br />

Beobachtung<br />

Größe und Bedeutung von <strong>SC</strong> könnten die Beobachtung <strong>der</strong> Organisation als entbehrlich<br />

erscheinen lassen, wenn es sich bei <strong>SC</strong> um eine zahlenmäßig eindeutig<br />

zu vernachlässigende Größe handelt.<br />

Zur Größe/Mitglie<strong>der</strong>stärke von <strong>SC</strong> in Deutschland liegen allerdings keine belegbaren,<br />

konkreten Angaben vor.<br />

<strong>SC</strong> selbst nennt seit Jahren die Mitglie<strong>der</strong>zahl von 30.000 Personen für Deutschland<br />

und gibt die weltweite Mitglie<strong>der</strong>zahl mit 8 Millionen an. 244<br />

Angesichts dieser Angaben, die deutlich über eine unter allen Umständen zu vernachlässigende<br />

Größe hinausgehen, sind trotz <strong>der</strong> nicht exakt feststellbaren Anzahl<br />

<strong>der</strong> <strong>SC</strong>-Mitglie<strong>der</strong> unter Verhältnismäßigkeitsaspekten keine Hin<strong>der</strong>ungsgründe<br />

zu entnehmen, die einer Beobachtung entgegenstehen könnten.<br />

Gleiches gilt für die wirtschaftliche Lage von <strong>SC</strong>.<br />

Auch insoweit ist nicht von einer zu vernachlässigenden Größe auszugehen, die<br />

<strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit einer Beobachtung entgegenstünde.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e in Fragen zur finanziellen Situation und zur Finanzierung zieht sich<br />

<strong>SC</strong> in offiziellen Stellungnahmen auf den Religions-/Weltanschauungsstatus zurück.<br />

<strong>SC</strong> mußte jedoch, als sie 1993 in den USA ihre Finanzen offenzulegen hatte, ein<br />

Vermögen von 400 Millionen Dollar sowie Einnahmen aus dem Verkauf von Büchern<br />

und Kursen von 300 Millionen Dollar angeben. 245<br />

Angesichts dieser Größenordnungen stehen Verhältnismäßigkeitserwägungen einer<br />

Befassung des Verfassungsschutzes mit <strong>SC</strong> nicht entgegen.<br />

V.2 Zur Erfor<strong>der</strong>lichkeit einer Beobachtung durch den<br />

Verfassungsschutz neben an<strong>der</strong>en Maßnahmen öffentlicher<br />

Stellen, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf den MPK-<br />

Maßnahmenkatalog<br />

Der von <strong>der</strong> MPK am 07.03.1996 beschlossene Maßnahmenkatalog (Anlage 1)<br />

beinhaltet die im Rahmen eines überregionalen Vorgehens für erfor<strong>der</strong>lich gehaltenen<br />

Maßnahmen unterschiedlicher Behörden gegen <strong>SC</strong> in den verschiedensten<br />

gesellschaftlichen Bereichen.<br />

So werden dort insbeson<strong>der</strong>e die Instrumentarien des Steuer-, Gewerbe- und<br />

Vereinsrechts, sowie die <strong>der</strong> Strafverfolgungs- und Gesundheitsbehörden angesprochen.

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