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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 83<br />

IV Ziel und Zweckgerichtetheit/politische Bestimmtheit <strong>der</strong> Verhaltensweisen<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Ziel und Zweckgerichtetheit/politischen Bestimmtheit <strong>der</strong> Verhaltensweisen<br />

hat sich die AG-<strong>SC</strong> nicht auf eine einheitliche Auffassung einigen können.<br />

Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein vertritt die im<br />

folgenden unter 1. wie<strong>der</strong>gegebene Auffassung, die Verfassungsschutzbehörden<br />

<strong>der</strong> übrigen Län<strong>der</strong> und des Bundes die unter 2. dargestellte Auffassung.<br />

IV.1 Stellungnahme gegen eine politische Bestimmtheit<br />

Zu den Aufgaben <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

gehört die Sammlung und Auswertung von Informationen unter an<strong>der</strong>em über Bestrebungen,<br />

die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet<br />

sind. § 4 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG definiert Bestrebungen als politisch bestimmte,<br />

ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem o<strong>der</strong> für einen Personenzusammenschluß,<br />

<strong>der</strong> darauf gerichtet ist, einen <strong>der</strong> in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze<br />

zu beseitigen o<strong>der</strong> außer Geltung zu setzen. Um von einer "politisch<br />

bestimmten" Bestrebung sprechen zu können, müssen ein politisches Bewußtsein<br />

und ein politischer Handlungswille vorhanden sein, und es müssen Anhaltspunkte<br />

für ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen vorliegen, die diesen<br />

politischen Handlungswillen zum Ausdruck bringen.<br />

Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben.<br />

Eine politische Bestimmtheit ist in jedem Fall dann gegeben, wenn das Wissen,<br />

Wollen, Erklären und aktive Handeln, also die ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen<br />

einer Organisation konkret auf das Streben nach Machtanteil im Staat<br />

ausgerichtet sind. Der Begriff <strong>der</strong> Bestrebung erfor<strong>der</strong>t dabei ein aktives, ziel- und<br />

zweckgerichtetes Vorgehen gegen eines <strong>der</strong> Schutzgüter <strong>der</strong> freiheitlichen demokratischen<br />

Grundordnung 189 . Der den institutionellen Verfassungsschutz in <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik begründende sogenannte Polizeibrief vom 14. April 1949 hatte<br />

sogar von "umstürzlerischen" Tätigkeiten gesprochen.<br />

Die betreffende Organisation muß auf den Erfolg <strong>der</strong> Rechtsgüterbeeinträchtigung<br />

hinarbeiten; es muß ihr darauf ankommen, diesen Erfolg herbeizuführen. Erst<br />

dann kann von einem politisch motivierten, ziel- und zweckgerichteten Handeln<br />

gesprochen werden. Die (bloße) Nichtanerkennung o<strong>der</strong> Ablehnung <strong>der</strong> obersten<br />

Verfassungsprinzipien fällt noch nicht unter die Eingriffsvoraussetzungen <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden.<br />

Es genügt daher nicht, wenn <strong>SC</strong> ein Menschenbild propagiert,<br />

das dem Grundgesetz und <strong>der</strong> ihm zugrunde liegenden Werteordnung wi<strong>der</strong>spricht.<br />

Hinzu kommen müssen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, daß dieses<br />

Menschenbild die Grundlage politisch motivierter Bestrebungen bildet. Genau dafür<br />

fehlen aber bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei <strong>SC</strong> ausreichende Anhaltspunkte.<br />

<strong>SC</strong> ist eine kommerziell ausgerichtete, pseudo-wissenschaftliche, religiös verbrämte<br />

Heilsideologie, <strong>der</strong>en totalitärer Absolutheitsanspruch auf die Vereinnahmung<br />

des ganzen Menschen als Individuum wie in seinen gesamten gesellschaftlichen<br />

Bezügen abzielt. <strong>SC</strong> ist erklärtermaßen - nicht nur, aber primär - auf die "Erlösung"<br />

des einzelnen ausgerichtet. Ziel ist die Erschaffung des "perfekten" Menschen,<br />

eines Wesens, das frei von jeglichen psychischen und physischen Beeinträchtigungen<br />

in <strong>der</strong> Lage sein soll, eine neue Zivilisation zu schaffen.

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