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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 109<br />

ordnung, den Bestand o<strong>der</strong> die Sicherheit des Bundes o<strong>der</strong> eines Landes zulässig.<br />

Derartige Beschränkungen nach § 1 dürfen gem. § 2 des G-10-Gesetzes unter<br />

den dort bezeichneten Voraussetzungen angeordnet werden, wenn tatsächliche<br />

Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, daß jemand<br />

1. Straftaten des Friedensverrats o<strong>der</strong> des Hochverrats (§§ 80, 80 a, 81, 82<br />

und 83 des Strafgesetzbuches),<br />

2. Straftaten <strong>der</strong> Gefährdung des demokratischen<br />

Rechtsstaates (§§ 84, 85, 86, 87, 88, 89 des Strafgesetzbuches, § 20<br />

Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 4 des Vereinsgesetzes),<br />

3. Straftaten des Landesverrats und <strong>der</strong> Gefährdung <strong>der</strong> äußeren Sicherheit<br />

(§§ 94, 95, 96, 97 a, 97 b, 98, 99, 100, 100 a des Strafgesetzbuches),<br />

4. Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§ 109 e, 109 f, 109 g des<br />

Strafgesetzbuches),<br />

5. Straftaten gegen die Sicherheit <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

stationierten Truppen <strong>der</strong> nicht deutschen Vertragsstaaten des Nordatlantik-Vertrages<br />

(§§ 87, 89, 94, 95, 96, 98, 99, 100, 109 e, 109 f, 109 g<br />

des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Artikel 7 des Vierten Strafrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetzes<br />

vom 11. Juni 1957 in <strong>der</strong> Fassung des Achten<br />

Strafrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetzes),<br />

6. Straftaten nach § 129 a des Strafgesetzbuches o<strong>der</strong><br />

7. Straftaten nach § 92 Abs. 1 Nr. 7 des Auslän<strong>der</strong>gesetzes plant, begeht<br />

o<strong>der</strong> begangen hat. Gleiches gilt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für<br />

den Verdacht bestehen, daß jemand Mitglied einer Vereinigung ist, <strong>der</strong>en<br />

Zwecke o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen,<br />

die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand<br />

o<strong>der</strong> die Sicherheit des Bundes o<strong>der</strong> eines Landes gerichtet sind.

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