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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 105<br />

Inhaltlich fast identische For<strong>der</strong>ungen stellt <strong>der</strong> 15-Punkte Maßnahmenkatalog gegen<br />

Scientology des Bayerischen Staatsministeriums des Innern aus dem Jahre<br />

1995 auf; hier wird im übrigen ausdrücklich festgelegt, daß das Bayerische Landesamt<br />

für Verfassungsschutz fortlaufend Informationen über die <strong>SC</strong> sammeln<br />

wird, um ihre Relevanz für die Beobachtungsaufgabe des Verfassungsschutzes<br />

ständig überprüfen zu können und bei sich abzeichnendem Bedarf die Frage einer<br />

Beobachtung erneut zu stellen.<br />

Auch <strong>der</strong> Zwischenbericht <strong>der</strong> IMK an die MPK vom 06.09.1996 greift diese Ansätze<br />

auf, kommt jedoch zu dem Ergebnis, daß mit Hilfe <strong>der</strong> o.g. Instrumentarien<br />

bisher ein eher geringer Erfolg erzielt werden konnte, da zu wenige Ansatzpunkte<br />

bzw. keine hinreichend konkreten Anfangstatverdachte ermittelt werden konnten.<br />

Die begrenzten Handlungsmöglichkeiten mögen u.a. darauf zurückzuführen sein,<br />

daß bezüglich <strong>der</strong> Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>SC</strong> bei den Strafverfolgungs-, Gesundheits-,<br />

Steuer- und Gewerbeaufsichtsbehörden deutliche Informationsdefizite in Bezug<br />

auf die Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>SC</strong> bestehen, die eine wirksame Anwendung <strong>der</strong> zur Verfügung<br />

stehenden gesetzli chen Mittel bisher verhin<strong>der</strong>te. Wie bereits an an<strong>der</strong>er<br />

Stelle ausgeführt sind Strukturierung und Arbeitsweise <strong>der</strong> <strong>SC</strong> so angelegt, daß es<br />

für Außenstehende erheblich erschwert wird, Informationen über interne Vorgänge<br />

o<strong>der</strong> Methoden zu erlangen. Ein Einblick in das Finanzgebaren o<strong>der</strong> die Personalbetreuung,<br />

in wirtschaftliche Aktivitäten und Geschäftsverbindungen wird nicht<br />

gewährt.<br />

Ein Einsatz des Verfassungsschutzes unabhängig davon, ob auf an<strong>der</strong>en Fachgebieten<br />

Maßnahmen gegen <strong>SC</strong> ergriffen werden, würde einerseits zur Beseitigung<br />

<strong>der</strong>artiger Informationsdefizite beitragen können.<br />

An<strong>der</strong>erseits ist den Gefahren, die sich für die Schutzgüter <strong>der</strong> Verfassungsschutzgesetze<br />

abzeichnen, nicht ausschließlich und hinreichend durch Strafverfolgungsbehörden<br />

o<strong>der</strong> durch eine an<strong>der</strong>e <strong>der</strong> bereits genannten Behörden wirksam<br />

zu begegnen.<br />

An<strong>der</strong>e Behörden als die Verfassungsschutzbehörden haben gesetzlich zugewiesene<br />

Aufgaben, die sich von <strong>der</strong> des Verfassungsschutzes deutlich unterscheiden.<br />

Bei einer umfassenden Betrachtung des Phänomens <strong>SC</strong> sind die von an<strong>der</strong>en öffentlichen<br />

Stellen ausgehenden Präventions- und Repressionsmaßnahmen womöglich<br />

unverzichtbar, um dem Gebaren <strong>der</strong> <strong>SC</strong> Einhalt zu gebieten. Ein Verzicht<br />

auf ein Tätigwerden des Verfassungsschutzes - als neben diesen Maßnahmen<br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich - läßt sich indes auch nicht aus Gründen <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit<br />

herleiten.

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