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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 121<br />

- Weiterverfolgung des Zieles, die Einleitung eines vereinsrechtlichen<br />

Ermittlungsverfahrens durch den BMI zu erreichen.<br />

3. Die Regierungschefs <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> beauftragen die zuständigen Fachminister,<br />

bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Juni 1996 einen Zwischenbericht<br />

über das Ergebnis <strong>der</strong> in Ziffer 2 festgelegten Maßnahmen<br />

vorzulegen.<br />

Anmerkung hierzu: Es besteht Einvernehmen, daß die Innenminister in<br />

diesem Zusammenhang auch berichten sollen, inwieweit sichergestellt<br />

werden kann, daß die öffentlichen Stellen als Bestandteil <strong>der</strong> Verträge<br />

mit externen Unternehmen, insbe son<strong>der</strong>e Beratungs- und Schulungsfirmen,<br />

Erklärungen aufnehmen, in denen die Firma versichern muß, daß<br />

sie we<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> "Technologie von L. Ron Hubbard" arbeitet noch ihre<br />

Mitarbeiter noch die Geschäftsleitung entsprechend schult o<strong>der</strong> schulen<br />

läßt.<br />

4. Darüber hinaus wie<strong>der</strong>holen die Regierungschefs <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> ihr an die<br />

Bundesregierung gerichtetes Ersuchen vom 07.12.1994, das Thema<br />

Scientology auch auf europäischen Fachministerkonferenzen aufzugreifen.<br />

5. Die Regierungschefs <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeit<br />

sicher, daß scientologybetroffene Bürger eine Anlaufstelle haben."<br />

Mit Schreiben vom 9. April 1996 hat die Vorsitzende <strong>der</strong> MPK den Vorschlag des<br />

Vorsitzenden <strong>der</strong> IMK aufgegriffen und <strong>der</strong> IMK die Koordination in Bezug auf die<br />

Arbeit <strong>der</strong> übrigen Fachministerkonferenzen übertragen.<br />

Eine unter dem Vorsitz <strong>der</strong> IMK eingerichtete ad hoc-<strong>Arbeitsgruppe</strong> Scientology<br />

<strong>der</strong> beteiligten Fachministerkonferenzen hat daraufhin den Entwurf eines Zwischenberichts<br />

an die MPK erstellt, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> IMK mit Umlaufbeschluß vom 06.<br />

September 1996 zur Kenntnis genommen wurde. Der Bericht enthält Zwischenergebnisse<br />

zu allen von <strong>der</strong> MPK angesprochenen Fragen. Für den Bereich des<br />

Verfassungsschutzes kommt er zu folgenden Ergebnissen:<br />

"Die IMK wird unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorliegenden Erkenntnisse und Gutachten<br />

weiterhin intensiv prüfen, ob ausreichende Anhaltspunkte bestehen, die eine<br />

bundesweite Beobachtung <strong>der</strong> <strong>SC</strong> durch die Verfassungsschutzbehörden ermöglichen.<br />

Das BMI schließt sich dem Beitrag <strong>der</strong> IMK an. Die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

für eine Beobachtung <strong>der</strong> <strong>SC</strong> durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hält es<br />

nach <strong>der</strong>zeitigem Erkenntnisstand für nicht erfüllt."<br />

Im Rahmen des Umlaufverfahrens haben die Län<strong>der</strong> Baden-Württemberg und<br />

Bayern ergänzende Positionen bezogen. Während sich die Haltung des bayerischen<br />

Staatsministeriums des Innern aus dem Zwischenbericht ergibt, hat das Innenministerium<br />

des Landes Baden-Württemberg folgende Erklärung abgegeben:<br />

"Baden-Württemberg beabsichtigt, die Scientology-Organisation durch den Verfassungsschutz<br />

beobachten zu lassen, ggf. auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln.<br />

Mit einer entsprechenden Entscheidung <strong>der</strong> Landesregierung ist in Kürze zu<br />

rechnen."

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