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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 131<br />

<strong>SC</strong> auf Wie<strong>der</strong>herstellung bzw. Anordnung <strong>der</strong> aufschiebenden Wirkung gegen<br />

straßenrechtliche Untersagungsverfügungen <strong>der</strong> Stadt Stuttgart abgelehnt wurden,<br />

zurückgewiesen.<br />

1996 Mit Gerichtsbescheid 283 des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom<br />

18. November 1996 wurde ein Bescheid <strong>der</strong> Stadt Kempten vom 21.07.1993 bestätigt,<br />

worin <strong>der</strong> Scientology Mission Ulm e.V. die Verbreitung von Schriften <strong>der</strong><br />

<strong>SC</strong> untersagt wurde, da es sich hierbei um eine gewerbliche Tätigkeit handele, die<br />

eine erlaubnispflichtige Son<strong>der</strong>nutzung darstelle.<br />

In einigen Fällen obsiegte auch die <strong>SC</strong>. So beispielsweise:<br />

1995 Mit Beschluß 284 des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28.12.1995 wurde<br />

ein Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe bestätigt, das <strong>der</strong> <strong>SC</strong> entgegen einem an<strong>der</strong>slautenden<br />

Bußgeldbescheid einer Stadt das Recht auf Kontaktaufnahme zur<br />

Kommunikation mit an<strong>der</strong>en Passanten eines Fußgängerbereichs gestattet 285 .<br />

Weitere Gerichtsverfahren runden das Bild einer Organisation ab, die auf fast allen<br />

Rechtsgebieten in gerichtliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen verwickelt ist.<br />

1986 Das Amtsgericht Bad Homburg billigte mit Beschluß 286 vom 30.04.1986 einem<br />

Vater im Zuge <strong>der</strong> praktischen Umsetzung des Umgangsrechtes zu, in den<br />

Sommerferien einen zusammenhängenden Zeitraum von einer Woche mit seinen<br />

Kin<strong>der</strong>n zu verbringen. Zuvor hatte sich <strong>der</strong> Vater, <strong>der</strong> Angehöriger von Scientology<br />

ist, verpflichtet, seine Kin<strong>der</strong> bei dem Zusammensein nicht mit Gedankengut<br />

<strong>der</strong> <strong>SC</strong> zu konfrontieren.<br />

1994 Das Finanzgericht in Münster bestätigte mit Gerichtsbescheid 287 vom<br />

25.04.1994 die Auffassung des zuständigen Finanzamtes, wonach die <strong>SC</strong> nicht<br />

gemeinnützig und damit umsatzsteuerpflichtig ist.<br />

1995 Das Amtsgericht Schwetzingen288 verurteilte die Firma Top-Training GmbH<br />

zur Rückzahlung von Seminargebühren, weil dem Vertragsabschluß eine arglistige<br />

Täuschung, nämlich die Aussage, daß die Firma Top-Training nicht auf die<br />

Lehren <strong>der</strong> Scientology-Church zurückgreife, vorausging. Dies wi<strong>der</strong>spreche jedoch<br />

unstreitig den Tatsachen.<br />

Abschließend wird zur Veranschaulichung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> von <strong>SC</strong> geführten gerichtlichen<br />

Auseinan<strong>der</strong>setzungen aus einem Schreiben eines Prozeßbevollmächtigten<br />

<strong>der</strong> <strong>SC</strong>, Rechtsanwalt Blümel, an das Bayerische Staatsministerium des Innern<br />

zitiert:<br />

"Unterfertiger ist seit mehr als 15 Jahren als Anwalt für die Scientology Organisation<br />

und <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> in Deutschland tätig. Aufgrund dieser Mandatsverhältnisse,<br />

die Tausende von Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren zum<br />

Gegenstand hatten, hat Unterfertiger dieses Memorandum erstellt."

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