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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 48<br />

sichten vertreten, Kandidaten ihrer Wahl wählen usw. Die Kirche gibt ihnen keinerlei<br />

Anweisungen, wie sie zu politischen Themen o<strong>der</strong> Kandidaten stehen sollen.<br />

Die Kirche glaubt an eine Trennung von Kirche und Staat."<br />

Gleiches gilt für das unter <strong>der</strong> Überschrift "Die Ziele <strong>der</strong> Scientology" im selben<br />

Buch erwähnte Zitat von L. Ron Hubbard:<br />

"Eine Zivilisation ohne Geisteskrankheit, ohne Verbrecher und ohne Krieg, in <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Fähige erfolgreich sein kann und ehrliche Wesen Rechte haben können, und<br />

in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Mensch die Freiheit hat, zu größeren Höhen aufzusteigen - das sind die<br />

Ziele <strong>der</strong> Scientology ... Unpolitisch in ihrer Beschaffenheit, heißt die Scientology<br />

jeden einzelnen ungeachtet seines Glaubens, seiner Rasse o<strong>der</strong> Nation willkommen<br />

...."<br />

Zur "Stellung <strong>der</strong> Scientology zu Fragen <strong>der</strong> Gesellschaft" wird zum Verhältnis <strong>der</strong><br />

Inhalte und Ausübung <strong>der</strong> Scientology Religion zur freiheitlichen Grundordnung<br />

<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland folgerichtig ausgeführt:<br />

"Die Scientology Kirche ist völlig unpolitisch. Es geht ihr nicht um Einflußnahme<br />

auf Politik, Behörden o<strong>der</strong> Wirtschaft. Im Gegensatz zu den Amtskirchen steht die<br />

Scientology Kirche neben diesen Dingen. Sie ist we<strong>der</strong> an Wirtschaftsunternehmen<br />

beteiligt, noch ist ihre Zielrichtung auf die Einflußnahme <strong>der</strong> Entscheidungen<br />

von Behörden ausgerichtet, soweit dies nicht durch den Freiraum durch Art. 4 GG<br />

und Art. 9 MRK garantiert ist und irgendwelche Verwaltungsverfahren <strong>der</strong> Kirche<br />

betrifft."<br />

III.2 Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die in §<br />

4 Abs. 2 lit a) - g) BVerfSchG aufgeführten<br />

Verfassungsgrundsätze<br />

Die <strong>Arbeitsgruppe</strong> hatte zu untersuchen, ob in den Schriften <strong>der</strong> <strong>SC</strong>, den Äußerungen<br />

führen<strong>der</strong> <strong>SC</strong>-Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> auch in den Aussagen von Aussteigern tatsächliche<br />

Anhaltspunkte für Bestrebungen <strong>der</strong> <strong>SC</strong> gegen die freiheitliche demokratische<br />

Grundordnung zu erkennen sind. Solche tatsächlichen Anhaltspunkte<br />

sind - nach § 4 Abs. 1 Satz 3 BVerfSchG - Voraussetzung für das Sammeln und<br />

Auswerten sach- und personenbezogener Informationen durch die Verfassungsschutzbehörden.<br />

Was tatsächliche Anhaltspunkte sind, hat die Rechtsprechung in jüngerer Zeit<br />

nochmals in mehreren Entscheidungen herausgearbeitet. Danach handelt es sich<br />

um Umstände, die bei vernünftiger Betrachtung auf solche Bestrebungen hindeuten<br />

und die deshalb weitere Klärung erfor<strong>der</strong>lich erscheinen lassen. 48 Dabei reicht<br />

es aus, daß in einer Gesamtschau unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen<br />

alle konkreten Umstände auf entsprechende Bestrebungen hindeuten,<br />

auch wenn je<strong>der</strong> für sich genommen nicht genügt. 49<br />

Den Begriff <strong>der</strong> Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung<br />

bestimmt § 4 Abs. 1 Satz 1 lit c i.V.m. Abs. 2 BVerfSchG. Danach handelt es sich<br />

um Verhaltensweisen, die politisch bestimmt, darauf gerichtet sind, die in Absatz 2<br />

genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen o<strong>der</strong> außer Geltung zu setzen.<br />

Zu den Verfassungsgrundsätzen <strong>der</strong> freiheitlichen demokratischen Grundordung<br />

zählen - wie § 4 Abs. 2 BVerfSchG aufführt:<br />

a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen<br />

und durch beson<strong>der</strong>e Organe <strong>der</strong> Gesetzgebung, <strong>der</strong> vollziehenden Ge-

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