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Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

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Einführung: Was bedeutet eigentlich „zur Miete“ ?<br />

Definition der Miete:<br />

Miete ist die Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt!<br />

Unterschied zwischen:<br />

Mietvertrag = Einigung über den wesentlichen Vertragsinhalt,<br />

(schriftlich oder mündlich)<br />

Mietverhältnis =<br />

Vollzug des Mietvertrages, d.h.<br />

es beginnt mit der Überlassung der Mietsache!<br />

Das bedeutet:<br />

Vermieter<br />

=<br />

i.d.R.<br />

Eigentümer<br />

der Wohnung<br />

übergibt Wohnung<br />

zahlt Miete<br />

Folge:<br />

Mieter =<br />

Besitzer<br />

der Wohnung!<br />

Fazit:<br />

Vermieter hat zwar weiterhin die Eigentümerrechte, jetzt jedoch beschränkt<br />

durch das Besitzrecht des Mieters (§ 903 BGB)!<br />

Wodurch entsteht das Besitzrecht des Mieters?<br />

... durch die willentliche Einweisung in den Besitz der Wohnräume<br />

verschafft der Vermieter dem Mieter den Besitz ...<br />

gleichgültig, ob:<br />

- Vertrag (unbemerkt) unwirksam ist<br />

- überhaupt zustandegekommen ist<br />

- schon beendet ist<br />

Folge: ab diesem Zeitpunkt keine Selbsthilfe des Vermieters mehr möglich!<br />

(Besitzschutz nach §§ 859 ff. BGB)<br />

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