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Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

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Zustimmungspflichtige Verhaltensweisen des Mieters/<br />

Barriere-Freiheit<br />

Diskussionsstand:<br />

1. Kann i.R.v. § 554 a die Obergrenze <strong>von</strong> drei Monatsmieten<br />

überschritten werden?<br />

§ 554 a II verweist nur auf § 551 III u. IV, nicht aber auf: § 551 I u. II<br />

(§ 551 I: Obergrenze für die Höhe der Kaution (drei Netto-Monatsmieten)<br />

§ 551 II: Ratenzahlung)<br />

Schlussfolgerung:<br />

Die Kaution wegen Rückbauschäden i.R.d. Barriere-Freiheit kann – zusammengerechnet mit der<br />

allgemeinen Kaution nach § 551 – die Grenze <strong>von</strong> drei Monatsmieten übersteigen ... (dies wäre<br />

alleine durch das Wort „zusätzlich“ in § 554 a II wohl nicht so klar, weil „zusätzlich“ auch unterhalb<br />

der Grenze <strong>von</strong> drei Monatsmieten eine Bedeutung haben kann, z.B. Einführung der Kaution nach<br />

Vertragsschluss ...)<br />

2. Ist dies übertragbar auf andere Fallgruppen?<br />

wohl überwiegende Meinung:<br />

§ 554 II entfaltet Signalwirkung für andere, aber ähnlich gelagerte Fallgruppen mit besonderen<br />

Risiken (Bsp.: Einbauten und Installationen)<br />

... jedoch sehr umstritten!<br />

insgesamt äußerst zurückhaltend bis ablehnend z.B.: Sternel (ZMR 2002, 1)<br />

3. Reichweite der Zweckgebundenheit der Kaution nach § 554 a BGB?<br />

Könnte eine entrichtete Kaution nach § 554 a BGB auch zur Deckung<br />

anderer Schäden, z.B. i.R.v. Schönheitsreparaturen, verwendet werden?<br />

Sternel: Ja!<br />

Grund:<br />

Andernfalls müsste Vermieter den Rückzahlungsanspruch bzgl. der Kaution nach § 554 a (gegen<br />

sich selbst!) i.R.d. Zwangsvollstreckung pfänden u. überweisen lassen, was nach Sternel ein formell<br />

zu aufwendiges und daher auch unzumutbares Verlangen an den Vermieter wäre ... und letztlich<br />

doch zum gleichen Ergebnis führen würde!<br />

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