Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
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Zustimmungspflichtige Verhaltensweisen des Mieters/<br />
Barriere-Freiheit<br />
Diskussionsstand:<br />
1. Kann i.R.v. § 554 a die Obergrenze <strong>von</strong> drei Monatsmieten<br />
überschritten werden?<br />
§ 554 a II verweist nur auf § 551 III u. IV, nicht aber auf: § 551 I u. II<br />
(§ 551 I: Obergrenze für die Höhe der Kaution (drei Netto-Monatsmieten)<br />
§ 551 II: Ratenzahlung)<br />
Schlussfolgerung:<br />
Die Kaution wegen Rückbauschäden i.R.d. Barriere-Freiheit kann – zusammengerechnet mit der<br />
allgemeinen Kaution nach § 551 – die Grenze <strong>von</strong> drei Monatsmieten übersteigen ... (dies wäre<br />
alleine durch das Wort „zusätzlich“ in § 554 a II wohl nicht so klar, weil „zusätzlich“ auch unterhalb<br />
der Grenze <strong>von</strong> drei Monatsmieten eine Bedeutung haben kann, z.B. Einführung der Kaution nach<br />
Vertragsschluss ...)<br />
2. Ist dies übertragbar auf andere Fallgruppen?<br />
wohl überwiegende Meinung:<br />
§ 554 II entfaltet Signalwirkung für andere, aber ähnlich gelagerte Fallgruppen mit besonderen<br />
Risiken (Bsp.: Einbauten und Installationen)<br />
... jedoch sehr umstritten!<br />
insgesamt äußerst zurückhaltend bis ablehnend z.B.: Sternel (ZMR 2002, 1)<br />
3. Reichweite der Zweckgebundenheit der Kaution nach § 554 a BGB?<br />
Könnte eine entrichtete Kaution nach § 554 a BGB auch zur Deckung<br />
anderer Schäden, z.B. i.R.v. Schönheitsreparaturen, verwendet werden?<br />
Sternel: Ja!<br />
Grund:<br />
Andernfalls müsste Vermieter den Rückzahlungsanspruch bzgl. der Kaution nach § 554 a (gegen<br />
sich selbst!) i.R.d. Zwangsvollstreckung pfänden u. überweisen lassen, was nach Sternel ein formell<br />
zu aufwendiges und daher auch unzumutbares Verlangen an den Vermieter wäre ... und letztlich<br />
doch zum gleichen Ergebnis führen würde!<br />
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