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Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

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Neuordnung – Übersicht zum Mietrecht für „Nicht-Wohnraum“<br />

... und (weiter für Räume, die keine Wohnräume sind):<br />

4.<br />

direkt die Vorschriften aus dem III. Abschnitt, §§ 578 ff., „über andere Sachen“:<br />

- Verweisungsvorschrift (§ 578)<br />

- (Schiffe)<br />

- Fälligkeit der Miete (§ 579), aber nur in der Verweisung auf § 556 b:<br />

Fälligkeit am Beginn des Monats (wie bei Wohnraum; anders bei Grundstücken!)<br />

- Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters (§ 580)<br />

- Kündigungsfristen (§ 580 a)<br />

Für Mietverhältnisse über andere Sachen (z.B. bewegliche) gelten im Detail:<br />

1.<br />

direkt die Allgemeinen Vorschriften, die für alle Mietverhältnisse gelten:<br />

- Inhalt u. Hauptpflichten des Mietvertrages (§ 535)<br />

- Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (536)<br />

- Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen Mangels (§ 536 a)<br />

- Kenntnis des Mieters vom Mangel ( 536 b)<br />

- Während der Mietzeit auftretende Mängel, Anzeige des Mangels (§ 536 c)<br />

- Vertraglicher Ausschluss <strong>von</strong> Rechten des Mieters wegen Mangels § 536 d)<br />

- Entrichtung bei persönlicher Verhinderung des Mieters (§ 537)<br />

- Abnutzung durch vertragsmäßigen Gebrauch (§ 538)<br />

- Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht ( 539)<br />

- Gebrauchsüberlassung an Dritte (§ 540)<br />

- Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch (§ 541)<br />

- Ende des Mietverhältnisses (§ 542)<br />

- Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543)<br />

- Vertrag über mehr als dreißig Jahre (§ 544)<br />

- Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (§ 545)<br />

- Rückgabepflicht des Mieters (§ 546)<br />

- Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe (§ 546 a)<br />

- Erstattung <strong>von</strong> im voraus entrichteter Miete (§ 547)<br />

- Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts (§ 548)<br />

2.<br />

direkt die Vorschriften aus dem III. Abschnitt, §§ 578 ff., „über andere Sachen“:<br />

- Verweisungsvorschrift (§ 578) bei beweglichen Sachen nicht relevant<br />

- (Schiffe)<br />

- Fälligkeit der Miete (§ 579 I: Fälligkeit am Ende des Monats)<br />

- Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters (§ 580)<br />

- Kündigungsfristen (§ 580 a III)<br />

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