Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
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Neuordnung – Übersicht zum Mietrecht für „Nicht-Wohnraum“<br />
Für Räume, die keine Wohnräume sind, gelten im Detail:<br />
1.<br />
direkt die Allgemeinen Vorschriften, die für alle Mietverhältnisse gelten:<br />
- Inhalt u. Hauptpflichten des Mietvertrages (§ 535)<br />
- Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (536)<br />
- Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen Mangels (§ 536 a)<br />
- Kenntnis des Mieters vom Mangel ( 536 b)<br />
- Während der Mietzeit auftretende Mängel, Anzeige des Mangels (§ 536 c)<br />
- Vertraglicher Ausschluss <strong>von</strong> Rechten des Mieters wegen Mangels § 536 d)<br />
- Entrichtung bei persönlicher Verhinderung des Mieters (§ 537)<br />
- Abnutzung durch vertragsmäßigen Gebrauch (§ 538)<br />
- Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht ( 539)<br />
- Gebrauchsüberlassung an Dritte (§ 540)<br />
- Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch (§ 541)<br />
- Ende des Mietverhältnisses (§ 542)<br />
- Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543)<br />
- Vertrag über mehr als dreißig Jahre (§ 544)<br />
- Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (§ 545)<br />
- Rückgabepflicht des Mieters (§ 546)<br />
- Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe (§ 546 a)<br />
- Erstattung <strong>von</strong> im voraus entrichteter Miete (§ 547)<br />
- Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts (§ 548)<br />
2.<br />
über die Verweisung in § 578 II die in § 578 I genannten Vorschriften aus dem Mietrecht über<br />
Wohnraum:<br />
- Form des Mietvertrags (§ 550)<br />
- Vermieterpfandrecht-Umfang-Erlöschen-Selbsthilferecht-..... (§ 562 – § 562 d)<br />
- Kauf bricht nicht Miete-Mietsicherheit-Vorausverfügung- .... (§ 566 – § 566 e)<br />
- Belastung des Wohnraums durch den Vermieter ............... (§ 567 – 567b)<br />
- Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts ............................ (§ 570)<br />
3.<br />
die in § 578 II selbst aufgezählten Vorschriften aus dem Mietrecht über Wohnraum:<br />
- Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters (§ 552 I)<br />
- Duldung <strong>von</strong> Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§ 554 I – IV)<br />
- Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wegen<br />
Störung des Hausfriedens (§ 569 II)<br />
und wenn der Raum zum Aufenthalt <strong>von</strong> Menschen „bestimmt ist“:<br />
- Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wegen<br />
erheblicher Gesundheitsgefährdung (§ 569 I)<br />
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