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Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

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Neuordnung – Übersicht zum Mietrecht für „Nicht-Wohnraum“<br />

Für Räume, die keine Wohnräume sind, gelten im Detail:<br />

1.<br />

direkt die Allgemeinen Vorschriften, die für alle Mietverhältnisse gelten:<br />

- Inhalt u. Hauptpflichten des Mietvertrages (§ 535)<br />

- Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (536)<br />

- Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen Mangels (§ 536 a)<br />

- Kenntnis des Mieters vom Mangel ( 536 b)<br />

- Während der Mietzeit auftretende Mängel, Anzeige des Mangels (§ 536 c)<br />

- Vertraglicher Ausschluss <strong>von</strong> Rechten des Mieters wegen Mangels § 536 d)<br />

- Entrichtung bei persönlicher Verhinderung des Mieters (§ 537)<br />

- Abnutzung durch vertragsmäßigen Gebrauch (§ 538)<br />

- Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht ( 539)<br />

- Gebrauchsüberlassung an Dritte (§ 540)<br />

- Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch (§ 541)<br />

- Ende des Mietverhältnisses (§ 542)<br />

- Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543)<br />

- Vertrag über mehr als dreißig Jahre (§ 544)<br />

- Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (§ 545)<br />

- Rückgabepflicht des Mieters (§ 546)<br />

- Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe (§ 546 a)<br />

- Erstattung <strong>von</strong> im voraus entrichteter Miete (§ 547)<br />

- Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts (§ 548)<br />

2.<br />

über die Verweisung in § 578 II die in § 578 I genannten Vorschriften aus dem Mietrecht über<br />

Wohnraum:<br />

- Form des Mietvertrags (§ 550)<br />

- Vermieterpfandrecht-Umfang-Erlöschen-Selbsthilferecht-..... (§ 562 – § 562 d)<br />

- Kauf bricht nicht Miete-Mietsicherheit-Vorausverfügung- .... (§ 566 – § 566 e)<br />

- Belastung des Wohnraums durch den Vermieter ............... (§ 567 – 567b)<br />

- Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts ............................ (§ 570)<br />

3.<br />

die in § 578 II selbst aufgezählten Vorschriften aus dem Mietrecht über Wohnraum:<br />

- Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters (§ 552 I)<br />

- Duldung <strong>von</strong> Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§ 554 I – IV)<br />

- Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wegen<br />

Störung des Hausfriedens (§ 569 II)<br />

und wenn der Raum zum Aufenthalt <strong>von</strong> Menschen „bestimmt ist“:<br />

- Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wegen<br />

erheblicher Gesundheitsgefährdung (§ 569 I)<br />

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