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Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

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Mieterhöhung zur Vergleichsmiete<br />

2.<br />

Der weitere Begriff „Förderzusage“ umfasst jetzt exakt alle drei – inzwischen „klassischen“ –<br />

Förderwege im sozialen Wohnungsbau. Die jetzige Formulierung ist präziser als die bisherige, die<br />

nur <strong>von</strong> „nicht preisgebunden“ sprach.<br />

Nach den ausdrücklichen Worten der Gesetzesbegründung soll auch der dritte Förderweg hierzu<br />

zählen, „da seine Miete üblicherweise im Rahmen einer Förderzusage unterhalb der Marktmiete<br />

festgelegt wird“.<br />

Somit werden alle Wohnungen, für die eine Miethöhe in irgendeiner Weise festgelegt ist, bei der<br />

Bildung der Vergleichsmiete nicht berücksichtigt.<br />

3.<br />

Die Gesetzesbegründung stellt hinsichtlich der Ausstattungsmerkmale für die Wohnungen den<br />

„energetischen Zustand“ der Wohnung heraus.<br />

Dieser besteht nach Ansicht des Gesetzgebers u.a. aus der Art der Energieversorgung und aus<br />

der Qualität der Wärmedämmung.<br />

Über die Wohnwertmerkmale „Ausstattung“ und/oder „Beschaffenheit“ sieht der Gesetzgeber hier<br />

eine entsprechende Berücksichtigungsfähigkeit als gegeben an.<br />

4.<br />

Die Kappungsgrenze liegt nun bei 20%.<br />

71

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