Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
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Mieterhöhung zur Vergleichsmiete<br />
2.<br />
Der weitere Begriff „Förderzusage“ umfasst jetzt exakt alle drei – inzwischen „klassischen“ –<br />
Förderwege im sozialen Wohnungsbau. Die jetzige Formulierung ist präziser als die bisherige, die<br />
nur <strong>von</strong> „nicht preisgebunden“ sprach.<br />
Nach den ausdrücklichen Worten der Gesetzesbegründung soll auch der dritte Förderweg hierzu<br />
zählen, „da seine Miete üblicherweise im Rahmen einer Förderzusage unterhalb der Marktmiete<br />
festgelegt wird“.<br />
Somit werden alle Wohnungen, für die eine Miethöhe in irgendeiner Weise festgelegt ist, bei der<br />
Bildung der Vergleichsmiete nicht berücksichtigt.<br />
3.<br />
Die Gesetzesbegründung stellt hinsichtlich der Ausstattungsmerkmale für die Wohnungen den<br />
„energetischen Zustand“ der Wohnung heraus.<br />
Dieser besteht nach Ansicht des Gesetzgebers u.a. aus der Art der Energieversorgung und aus<br />
der Qualität der Wärmedämmung.<br />
Über die Wohnwertmerkmale „Ausstattung“ und/oder „Beschaffenheit“ sieht der Gesetzgeber hier<br />
eine entsprechende Berücksichtigungsfähigkeit als gegeben an.<br />
4.<br />
Die Kappungsgrenze liegt nun bei 20%.<br />
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