Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Verschulden bei Vertragsverhandlungen<br />
Schriftform des Mietvertrages<br />
Regelung in § 550:<br />
§ 550 Form des Mietvertrages<br />
1<br />
Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte<br />
Zeit. 2 Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.<br />
Exkurs:<br />
Früher hieß es: „... bedarf der Schriftform ...“. Dies ist entfallen ...<br />
mögliches Problem:<br />
... wenn das Mietobjekt zwar schon vermietet ist, jedoch noch gar nicht existiert ...<br />
Doppel-Vermietung – Notizen:<br />
Missglückte Anschluss-Vermietung – Notizen:<br />
26