20.05.2014 Aufrufe

Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Verschulden bei Vertragsverhandlungen<br />

Schriftform des Mietvertrages<br />

Regelung in § 550:<br />

§ 550 Form des Mietvertrages<br />

1<br />

Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte<br />

Zeit. 2 Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.<br />

Exkurs:<br />

Früher hieß es: „... bedarf der Schriftform ...“. Dies ist entfallen ...<br />

mögliches Problem:<br />

... wenn das Mietobjekt zwar schon vermietet ist, jedoch noch gar nicht existiert ...<br />

Doppel-Vermietung – Notizen:<br />

Missglückte Anschluss-Vermietung – Notizen:<br />

26

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!