20.05.2014 Aufrufe

Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters<br />

Wann haftet der Vermieter?<br />

Was ist unter der Verkehrssicherungspflicht zu verstehen?<br />

Wie wird diese inhaltlich ausgefüllt?<br />

Definition des Begriffs „Verkehrssicherungspflicht“:<br />

Unter Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zu verstehen, dafür zu sorgen, dass anderen<br />

Personen keine Schäden entstehen. Wer Gefahrenquellen schafft, muss darauf achten, dass<br />

hierdurch nach Möglichkeit keine Schäden an fremden Rechtsgütern hervorrufen werden.<br />

Das Schaffen <strong>von</strong> Gefahrenquellen ist hierbei übrigens „weit“ zu verstehen.<br />

Das bedeutet:<br />

- schon das „in die Landschaft setzen“ eines Mietshauses stellt z.B.<br />

die „Eröffnung eines Verkehrs“ dar.<br />

- ebenso die Überlassung einer Wohnung an einen Nutzer<br />

- zudem Ausdehnung des Schutzbereiches des Mietvertrags auf Personen, die<br />

legitimer Weise das Haus betreten, z.B. Besucher des Mieters usw...<br />

Vor diesem Hintergrund wird durch die Lehre <strong>von</strong> der Verkehrssicherungspflicht somit eine echte<br />

Rechtspflicht für den Vermieter begründet, Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen ...<br />

aber: es gilt das „Verschuldensprinzip“ als Regelfall!<br />

Ausnahme:<br />

Garantiehaftung des Vermieters für Mängel, die im Zeitpunkt des<br />

Vertragsabschlusses schon vorhanden sind ...<br />

Zwischenergebnis:<br />

Da der Gebäudeeigentümer größtenteils nur für Verschulden haftet, liegt hierin für den Vermieter<br />

die große Chance, eine Haftung zu vermeiden. Denn die Haftung für Verschulden kommt nur dann<br />

zum Tragen, wenn man dem Gebäudeeigentümer einen „Vorwurf“ machen kann!<br />

Die Verschuldenshaftung bezieht sich auf Vorsatz und auf Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit<br />

einem Tun oder einem Unterlassen.<br />

Wie verhält sich der Vermieter umsichtig?<br />

Hier gibt es zwei Ansatzpunkte:<br />

- es bestehen ausdrückliche Regeln in Gesetzen,<br />

Verordnungen oder Richtlinien: Vermieter muss sich<br />

daran halten<br />

41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!