Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
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Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters<br />
Wann haftet der Vermieter?<br />
Was ist unter der Verkehrssicherungspflicht zu verstehen?<br />
Wie wird diese inhaltlich ausgefüllt?<br />
Definition des Begriffs „Verkehrssicherungspflicht“:<br />
Unter Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zu verstehen, dafür zu sorgen, dass anderen<br />
Personen keine Schäden entstehen. Wer Gefahrenquellen schafft, muss darauf achten, dass<br />
hierdurch nach Möglichkeit keine Schäden an fremden Rechtsgütern hervorrufen werden.<br />
Das Schaffen <strong>von</strong> Gefahrenquellen ist hierbei übrigens „weit“ zu verstehen.<br />
Das bedeutet:<br />
- schon das „in die Landschaft setzen“ eines Mietshauses stellt z.B.<br />
die „Eröffnung eines Verkehrs“ dar.<br />
- ebenso die Überlassung einer Wohnung an einen Nutzer<br />
- zudem Ausdehnung des Schutzbereiches des Mietvertrags auf Personen, die<br />
legitimer Weise das Haus betreten, z.B. Besucher des Mieters usw...<br />
Vor diesem Hintergrund wird durch die Lehre <strong>von</strong> der Verkehrssicherungspflicht somit eine echte<br />
Rechtspflicht für den Vermieter begründet, Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen ...<br />
aber: es gilt das „Verschuldensprinzip“ als Regelfall!<br />
Ausnahme:<br />
Garantiehaftung des Vermieters für Mängel, die im Zeitpunkt des<br />
Vertragsabschlusses schon vorhanden sind ...<br />
Zwischenergebnis:<br />
Da der Gebäudeeigentümer größtenteils nur für Verschulden haftet, liegt hierin für den Vermieter<br />
die große Chance, eine Haftung zu vermeiden. Denn die Haftung für Verschulden kommt nur dann<br />
zum Tragen, wenn man dem Gebäudeeigentümer einen „Vorwurf“ machen kann!<br />
Die Verschuldenshaftung bezieht sich auf Vorsatz und auf Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit<br />
einem Tun oder einem Unterlassen.<br />
Wie verhält sich der Vermieter umsichtig?<br />
Hier gibt es zwei Ansatzpunkte:<br />
- es bestehen ausdrückliche Regeln in Gesetzen,<br />
Verordnungen oder Richtlinien: Vermieter muss sich<br />
daran halten<br />
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