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Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

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Eintrittsrecht im Todesfall<br />

aber Vorsicht:<br />

dies wäre allerdings dann keine Lösung, wenn die Frist für den Ausspruch einer solchen Kündigung<br />

(1 Monat ab Kenntnis vom Tod) schon abgelaufen ist ...<br />

2.<br />

Was ist, wenn der verstorbene Mieter zwar nicht „keine“ Kaution geleistet hatte (wie § 563 b III<br />

fordert), jedoch eine extrem niedrige (Altvertrag)?<br />

Besteht dann ein (analoger) Anspruch auf Auffüllung auf die aktuelle Höhe der<br />

Obergrenze?<br />

derzeit nicht erkennbar in der Diskussion,<br />

Rechtslage zum Thema „Aufstockung“ bisher:<br />

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch des Vermieters auf eine Aufstockung der Kaution, z.B.<br />

nach Vornahme <strong>von</strong> Mieterhöhungen; § 240 BGB (Ergänzungspflicht für Sicherheiten) wird bei der<br />

Kaution für nicht anwendbar gehalten (so z.B. SF-Blank, MietR, § 550 b Rn. 25); allerdings auch<br />

kein Herabsetzungsanspruch des Mieters<br />

... sog. Aufstockungsvereinbarungen wurden bisher <strong>von</strong> manchen Stimmen (so Blank, Bub/Treier)<br />

allerdings auch im Formularvertrag für möglich gehalten (dann ist allerdings auf besondere<br />

drucktechnische Hervorhebung zu achten, weil diese Regelung nicht üblich ist,<br />

„Überraschungsklausel“); insgesamt jedoch sehr umstritten!!<br />

Rechtslage jetzt:<br />

Kraemer (RiaBGH) hält die Aufstockungsklausel für unzulässig;<br />

Verstoß gegen § 551 IV<br />

möglicherweise neuer Aspekt (eigene Meinung):<br />

... der Gesetzgeber wollte „eine Art <strong>von</strong> gesetzlichem Aufstockungsanspruch“ für den Sonderfall<br />

schaffen, dass die Kontinuität des Mietverhältnisses durch den Tod des Mieters in personeller<br />

Hinsicht unterbrochen wird ...; es ist nicht ersichtlich, warum dies nur für den Fall „keine“ Kaution<br />

und nicht auch für den Fall „sehr wenig“ Kaution seine Berechtigung hat ...; der Mieter ist in beiden<br />

Fällen gleich schutz- bzw. nicht-schutzwürdig ...<br />

jedoch fraglich, ob sich das Risiko lohnt ...<br />

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