Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
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Einführung – Rechtlicher Schutz der Wohnung<br />
Besitzschutz bedeutet, dass sich der Mieter gegen Eingriffe in seinen<br />
(zumindest anfänglich rechtmäßigen) Besitz mit Gewalt erwehren darf!<br />
§ 859 BGB – Selbsthilfe des Besitzers<br />
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.<br />
...<br />
(3) Wird dem Besitzer eines Grundstückes der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so<br />
darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder<br />
bemächtigen.<br />
zudem:<br />
Starker Schutz der Wohnung durch die Verfassung, Art. 13 GG<br />
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.<br />
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen<br />
vorgesehenen anderen Organe angeordnet werden und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt<br />
werden.<br />
(3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im Übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder<br />
Lebensgefahr für einzelne Personen, aufgrund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren<br />
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung <strong>von</strong><br />
Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.<br />
Die Vorschrift richtet sich zwar nur an die Staatsmacht. Sie verdeutlicht aber den Stellenwert der<br />
Wohnung und gilt im Ergebnis auch für den Privatrechtsverkehr!<br />
Was ist unter „Wohnung“ zu verstehen?<br />
Der Begriff „Wohnung“ ist im Sinne der räumlichen Privatsphäre weit auszulegen (BVerfG, BGH).<br />
Er umfasst alle Räume, die der Berechtigte der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen, und zur<br />
Stätte seines Lebens und Wirkens gemacht hat ...<br />
... und dazu noch BVerfG v. 26.5.1993 (WM 1993, 377):<br />
Das Besitzrecht des Mieters ist gleich dem Eigentum i.S.d. Art. 14 GG geschützt!<br />
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