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Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

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Vorwort<br />

Die Vermietung <strong>von</strong> Wohnraum stellt das Kerngeschäft der Wohnungswirtschaft dar. Aus diesem<br />

Grund kommt ihm für die tägliche Praxis in den Wohnungsunternehmen eine sehr große Bedeutung<br />

zu.<br />

Das Mietrecht ist jedoch gleichzeitig ein nicht unkompliziertes Rechtsgebiet mit zahlreichen<br />

Verästelungen und Besonderheiten, die erfahrungsgemäß auch einem Rechtsanwalt oder Richter,<br />

sofern diese nicht entsprechend spezialisiert sind, nicht ohne weiteres bekannt sind.<br />

Vorliegend sollen die Strukturen des sog. „freifinanzierten Wohnungsbaus“ dargestellt werden. Der<br />

preisgebundene oder öffentlich geförderte Wohnungsbau regelt sich im Verhältnis <strong>von</strong> Vermieter zu<br />

Mieter weitestgehend nach den allgemeinen mietrechtlichen Grundsätzen (wichtige Ausnahmen<br />

bestehen u.a. allerdings für das Recht der Mieterhöhung (§§ 8 ff. WoBindG), die<br />

Betriebskostenumlage (II. BV u. NMV) sowie den Sicherungszweck der Kaution (§ 9 WoBindG)).<br />

Das vorliegende <strong>Skript</strong> möchte vor diesem Hintergrund eine für die Praxis taugliche<br />

Einarbeitungshilfe zu den wichtigsten Themenbereichen bei der Begründung und Durchführung bzw.<br />

„rechtlichen Pflege“ eines Mietverhältnisses geben. Die Darstellung erhebt daher weder einen<br />

Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Wissenschaftlichkeit.<br />

Das <strong>Skript</strong> wurde nach bestem Wissen und mit größtem Verantwortungsbewusstsein erstellt.<br />

Aufgrund der zahlreichen Meinungsstreitigkeiten in diesem Fach sowie der inzwischen<br />

unübersehbaren Flut <strong>von</strong> Gerichtsentscheidungen mit Einzelfallcharakter können diese<br />

Ausführungen aber dennoch nur eine grobe Leitlinie zur Orientierung in einer Lehrveranstaltung<br />

mit knapp bemessenem zeitlichen Rahmen sein, nicht jedoch den konkreten Einzelfall lösen. Hierfür<br />

ist eine Einzelberatung unersetzlich.<br />

Eine entsprechende Garantie oder Haftung für die folgenden Ausführungen, insbesondere für<br />

Missverständnisse oder Unvollständigkeiten, kann daher auch nicht übernommen werden. Mit<br />

abweichenden Ansichten <strong>von</strong> Verfahrensgegnern zu einzelnen mietrechtlichen Streitpunkten muss<br />

zudem immer gerechnet werden.<br />

Der Verfasser wünscht den Lesern viel Spaß bei der Beschäftigung mit den dargestellten<br />

Problemstellungen. Für Kritik und Anregungen ist er jederzeit sehr dankbar!<br />

München, im Juli 2003<br />

Dr. Stefan Roth<br />

Syndikus im<br />

VdW Bayern<br />

Das vorliegende <strong>Skript</strong> ist urheberrechtlich vollumfänglich geschützt. Die Vervielfältigung –<br />

gleichgültig auf welche Art oder in welchem Medium – ist nur mit vorheriger Zustimmung des<br />

Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen e.V., Stollbergstr.7, 80539 München, erlaubt. Diesem<br />

stehen auch die Urheberrechte vollumfänglich zu. Für den Fall der Zuwiderhandlung bleiben<br />

zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sowie die Ingangsetzung strafrechtlicher Verfoglung<br />

ausdrücklich vorbehalten!<br />

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