Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
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Vorwort<br />
Die Vermietung <strong>von</strong> Wohnraum stellt das Kerngeschäft der Wohnungswirtschaft dar. Aus diesem<br />
Grund kommt ihm für die tägliche Praxis in den Wohnungsunternehmen eine sehr große Bedeutung<br />
zu.<br />
Das Mietrecht ist jedoch gleichzeitig ein nicht unkompliziertes Rechtsgebiet mit zahlreichen<br />
Verästelungen und Besonderheiten, die erfahrungsgemäß auch einem Rechtsanwalt oder Richter,<br />
sofern diese nicht entsprechend spezialisiert sind, nicht ohne weiteres bekannt sind.<br />
Vorliegend sollen die Strukturen des sog. „freifinanzierten Wohnungsbaus“ dargestellt werden. Der<br />
preisgebundene oder öffentlich geförderte Wohnungsbau regelt sich im Verhältnis <strong>von</strong> Vermieter zu<br />
Mieter weitestgehend nach den allgemeinen mietrechtlichen Grundsätzen (wichtige Ausnahmen<br />
bestehen u.a. allerdings für das Recht der Mieterhöhung (§§ 8 ff. WoBindG), die<br />
Betriebskostenumlage (II. BV u. NMV) sowie den Sicherungszweck der Kaution (§ 9 WoBindG)).<br />
Das vorliegende <strong>Skript</strong> möchte vor diesem Hintergrund eine für die Praxis taugliche<br />
Einarbeitungshilfe zu den wichtigsten Themenbereichen bei der Begründung und Durchführung bzw.<br />
„rechtlichen Pflege“ eines Mietverhältnisses geben. Die Darstellung erhebt daher weder einen<br />
Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Wissenschaftlichkeit.<br />
Das <strong>Skript</strong> wurde nach bestem Wissen und mit größtem Verantwortungsbewusstsein erstellt.<br />
Aufgrund der zahlreichen Meinungsstreitigkeiten in diesem Fach sowie der inzwischen<br />
unübersehbaren Flut <strong>von</strong> Gerichtsentscheidungen mit Einzelfallcharakter können diese<br />
Ausführungen aber dennoch nur eine grobe Leitlinie zur Orientierung in einer Lehrveranstaltung<br />
mit knapp bemessenem zeitlichen Rahmen sein, nicht jedoch den konkreten Einzelfall lösen. Hierfür<br />
ist eine Einzelberatung unersetzlich.<br />
Eine entsprechende Garantie oder Haftung für die folgenden Ausführungen, insbesondere für<br />
Missverständnisse oder Unvollständigkeiten, kann daher auch nicht übernommen werden. Mit<br />
abweichenden Ansichten <strong>von</strong> Verfahrensgegnern zu einzelnen mietrechtlichen Streitpunkten muss<br />
zudem immer gerechnet werden.<br />
Der Verfasser wünscht den Lesern viel Spaß bei der Beschäftigung mit den dargestellten<br />
Problemstellungen. Für Kritik und Anregungen ist er jederzeit sehr dankbar!<br />
München, im Juli 2003<br />
Dr. Stefan Roth<br />
Syndikus im<br />
VdW Bayern<br />
Das vorliegende <strong>Skript</strong> ist urheberrechtlich vollumfänglich geschützt. Die Vervielfältigung –<br />
gleichgültig auf welche Art oder in welchem Medium – ist nur mit vorheriger Zustimmung des<br />
Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen e.V., Stollbergstr.7, 80539 München, erlaubt. Diesem<br />
stehen auch die Urheberrechte vollumfänglich zu. Für den Fall der Zuwiderhandlung bleiben<br />
zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sowie die Ingangsetzung strafrechtlicher Verfoglung<br />
ausdrücklich vorbehalten!<br />
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