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Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

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Die Vertragsparteien<br />

Regelfall:<br />

nur eine Person ist Partei des Mietvertrages<br />

Vermieter<br />

Vertrag<br />

Mieter<br />

und weitere Person<br />

u.U. in der Wohnung<br />

lebend<br />

In der Praxis jedoch ebenfalls:<br />

Mehrheit <strong>von</strong> Personen auf Mieterseite<br />

Vermieter<br />

Vertrag<br />

Mieter<br />

Mieter<br />

Folge:<br />

Beide sind Parteien des Mietvertrages!<br />

weiter zu beachten daher:<br />

Alle rechtsrelevanten Erklärungen im Mietverhältnis müssen gegen beide Personene als<br />

Vertragspartei gerichtet (d.h. adressiert) sein!!!<br />

Andernfalls:<br />

Unwirksamkeit der Erklärung!<br />

22

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