Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
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Mieterhöhung zur Vergleichsmiete/qual.Mietspiegel<br />
4.<br />
Beweislastverteilung getrennt zu beurteilen, je nach Angriffspunkt ...<br />
hierbei zu unterscheiden:<br />
Vermutungsgrundlage und Vermutungswirkung<br />
Vermieter will genau die Miete aus qualifiziertem Mietspiegel:<br />
- Vermieter muss Vermutungsgrundlage beweisen<br />
- Mieter Gegenbeweis bzgl. Wiedergabe der tatsächlichen Miete<br />
(Vermutungswirkung)<br />
Vermieter will mehr als die Miete aus qualifiziertem Mietspiegel:<br />
- Mieter muss Vermutungsgrundlage beweisen<br />
- Vermieter Gegenbeweis bzgl. Wiedergabe der tatsächlichen Miete<br />
(Vermutungswirkung)<br />
5. neue Rechtsprechng:<br />
z.B. LG München I v. 25.9.2002:<br />
Münchener Mietspiegel ist kein geeignetes Beweismittel im Prozess, da er die natürliche<br />
Streubreite der üblichen Mieten nicht wiedergibt – Stichprobendefizit, <strong>von</strong> ca. 700.000 Wohnungen<br />
sind nur 3112 eingeflossen;<br />
jedoch: taugliches Begründungsmittel für Mieterhöhungserklärung!<br />
6. aber trotzdem: LG München I vom 12.6.2002 (NZM 2002, 781):<br />
Hinweispflicht auf Mietspiegel, wenn Mieterhöhungsverlangen alleine auf Vergleichswohnungen<br />
gestützt wird<br />
Fazit:<br />
offenbar genügt rein formale Erklärung, dass Mietspiegel qualifiziert sein soll, selbst wenn sich<br />
Mietspiegel später als falsch, und sich daher eigentlich als nicht qualifiziert darstellt (??!)<br />
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