Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
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Pflichten der Vertragsparteien aus dem Mietvertrag<br />
Pflichten des Mietvertrages (=Anspruch der jeweiligen Gegenseite)<br />
1) Pflichten des Vermieters<br />
- Gebrauch der Mietsache<br />
(rechtzeitig u. vollst. gewähren)<br />
- Mietsache während der Mietdauer erhalten<br />
- Lasten der Mietsache tragen<br />
(soweit nicht anders vereinbart, Betriebskosten)<br />
- Verwendungen des Mieters ersetzen<br />
(wenn Vor. erfüllt)<br />
- Gewähr bieten für Sach- und Rechtsmängel<br />
- Duldung der Wegnahme <strong>von</strong> Einrichtungen, die<br />
der Mieter eingebracht hat<br />
- Verkehrssicherungspflicht einhalten, hierbei auch bzgl.<br />
des Schutzes Dritter, die mit der Mietsache<br />
bestimmungsgemäß in Berührung kommen<br />
2) Pflichten des Mieters<br />
- Miete zahlen<br />
- Nebenkosten tragen (soweit vereinbart)<br />
- Einhaltung des vertragsmäßigen Gebrauchs<br />
- Obhutpflichten beachten<br />
- Duldungspflicht bzgl. baulicher Maßnahmen der<br />
Instandhaltung (bzw. –setzung) oder Modernisierung<br />
- Duldung <strong>von</strong> Begehungen und Besichtigungen<br />
- Rückgabepflicht bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />
Achtung:<br />
im Mietverhältnis über Wohnraum<br />
keine Pflicht zur Benutzung (keine sog. Betriebspflicht)!<br />
Hausordnung<br />
- Sinn und Zweck: ordnende u. regelnde Funktion<br />
- HausO muss in Mietvertrag einbezogen sein, sowiet sie echte Rechtspflichten für den<br />
Mieter begründen können soll<br />
- nachträglich einseitige Aufstellung nur, soweit ordendne u. regelnde Funktion<br />
- HausO unterliegt der AGB-Kontrolle<br />
- häufiger Inhalt: Regelung des Wohnverhaltens, Benutzung gemeinsamer Räume,<br />
Sicherheitsregelungen, Reinigungspflichten (problematisch, wenn HausO nicht<br />
unterschrieben und Vertragsbestandteil ist!)<br />
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