20.05.2014 Aufrufe

Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Vertragsparteien<br />

Welche Erklärungen sind hier besonders praxisrelevant?<br />

- Mieterhöhungsverlangen bzw. –erklärungen (§§ 558 ff. BGB)<br />

- Abmahnungen wegen Pflichtverletzungen (§§ 543, 569, 573 BGB)<br />

- Kündigungen (§§ 543, 569, 573 BGB)<br />

- Aufhebungsverträge<br />

Wichtig:<br />

Auch wenn Pflichtverletzung z.B. nur <strong>von</strong> einer der beiden Personen begangen worden ist, müssen<br />

dennoch beide (also auch die unschuldige Person!) abgemahnt werden!<br />

Sonderfälle:<br />

Ehepaare als Mieter<br />

- Nennung im Kopf des Vertrages als Mieter?<br />

- Unterschriften im Unterschriftsfeld?<br />

1. Konstellation:<br />

- beide stehen im Kopf der Vertragsurkunde<br />

- beide haben im Unterschriftsfeld unterschrieben<br />

Folge:<br />

Beide sind Vertragspartei!<br />

Bezeichnung ausreichend:<br />

„Eheleute ...“<br />

„Herr und Frau ...“<br />

„Herr ... und seine Frau ...“<br />

2. Konstellation:<br />

- nur einer im Kopf der Vertragsurkunde<br />

- dieser Betreffende hat auch im Unterschriftsfeld unterschrieben<br />

Folge:<br />

Nur diese Person wird Vertragspartei!<br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!