Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
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Indexmiete<br />
bisherige Regelung in § 10 a MHG<br />
jetzt Regelung in § 557 b:<br />
§ 557 b Indexmiete<br />
(1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt<br />
ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).<br />
(2) 1 Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, <strong>von</strong> Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen,<br />
jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. 2 Eine Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, soweit der<br />
Vermieter bauliche Maßnahmen aufgrund <strong>von</strong> Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. 3 Eine<br />
Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen.<br />
(3) 1 Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden. 2 Dabei sind<br />
die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag<br />
anzugeben. 3 Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu<br />
entrichten.<br />
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.<br />
Neuerungen:<br />
1.<br />
Es gibt nun keine Mindestlaufzeit <strong>von</strong> zehn Jahren mehr bzw. auf die Dauer der Lebenszeit des<br />
Vertragspartners.<br />
2.<br />
Jetzt ist nur noch der Preisindex für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in<br />
Deutschland zugelassen.<br />
3.<br />
Ab dem Basisjahr 2000 wird der Index nur noch für Deutschland ausgewiesen<br />
wie bisher:<br />
1.<br />
Miete muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben.<br />
2.<br />
Änderung muss ausdrücklich geltend gemacht werden.<br />
3.<br />
Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind ausgeschlossen; Mieterhöhungen<br />
aufgrund baulicher Maßnahmen, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind – wie auch wegen<br />
Betriebskostensteigerung – dagegen nicht.<br />
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