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Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

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Fixierung des Mietgegenstandes bei Vertragsschluss<br />

Der Mietgegenstand sollte möglichst genau beschrieben werden, d. h.<br />

- Wohnräume<br />

- Einrichtungen<br />

- Zubehörräume<br />

- Zubehör<br />

sollten einzeln aufgeführt werden ...<br />

Die Wohnflächenberechnung erfolgt üblicherweise (im öffentlich geförderten Wohnungsbau<br />

verpflichtend) nach §§ 42 ff II. BV<br />

Sonderproblem:<br />

später entdeckte Wohnflächenabweichung!<br />

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