31.10.2012 Aufrufe

Daimler-Benz Geschäftsbericht 1994

Daimler-Benz Geschäftsbericht 1994

Daimler-Benz Geschäftsbericht 1994

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Erläuterungen zur Überleitung von<br />

Konzem-Jahresüberschuß und Eigenkapital auf US-GAAP<br />

Differenz in den Rücklagen<br />

als Folge der unterschiedlichen<br />

Behandlung von Rückstellungen<br />

und Bewertungsmaßnahmen<br />

Nach den amerikanischen Bilanzierungsnormen<br />

können Rückstellungen<br />

und Wertberichtigungen bei weitem<br />

nicht in dem Umfang gebildet werden,<br />

wie es nach deutschem Recht zulässig<br />

ist. Die nicht anerkannten Unterschiedsbeträge<br />

müssen aufgelöst werden und<br />

beeinflussen somit das Jahresergebnis<br />

und das Eigenkapital. Nach US-GAAP<br />

erhöhte sich im Berichtsjahr allein hierdurch<br />

das Eigenkapital um 6.205 Mio.<br />

DM, wobei die Änderungen nicht nur<br />

die Rückstellungen, sondern auch Vorräte<br />

und Forderungen betreffen. Mit<br />

dem Begriff "Appropriated Retained<br />

Earnings"/zweckgebundene Rücklagen<br />

wollen wir den amerikanischen Anlegern<br />

deutlich machen, daß diese Beträge für<br />

Ausschüttungen nicht zur Verfügung<br />

stehen; zugleich bilden wir mit dieser<br />

Position eine Brücke zwischen den<br />

beiden unterschiedlichen Rechnungslegungskulturen.<br />

Langfristige Fertigung<br />

Erlöse und Aufwendungen werden<br />

nach deutschem Recht entsprechend<br />

dem Realisationsprinzip verbucht, während<br />

nach US-Prinzipien grundsätzlich<br />

entsprechend dem Grad der Fertigstellung<br />

eine anteilige Gewinnrealisierung<br />

vorzunehmen ist (percentage of<br />

completion method). In den meisten<br />

Fällen verfügen wir innerhalb des Konzerns<br />

über Verträge, die Teilabrechnungen<br />

zulassen. Derartige Meilensteinverträge<br />

sind auch in den USA üblich<br />

und bilanziell anerkannt. Deshalb ergeben<br />

sich nur geringfügige Unterschiede.<br />

Goodwill und Beteiligungserwerbe<br />

Nach deutschen Bilanzierungsvorschriften<br />

kann der Goodwill gegen das<br />

Eigenkapital verrechnet oder aktiviert<br />

und i. d. R. über 5 bis 15 Jahre abge­<br />

schrieben werden. Nach den US-amerikanischen<br />

Regeln muß der Goodwill aktiviert<br />

und über nicht mehr als 40 Jahre<br />

abgeschrieben werden. Der Aufwand im<br />

Berichtsjahr beruht ganz überwiegend<br />

auf einem nach US-GAAP zu stornierenden<br />

Vorgang bei Fokker. Der Verkauf<br />

technischen Know-hows führte zu einem<br />

Gewinn von 366 Mio. DM, der nach US-<br />

GAAP ergebnisneutral gegen den Goodwill<br />

der Gesellschaft zu verrechnen war.<br />

Entkonsolidierung<br />

Nach deutscher Rechnungslegung<br />

kann eine Gesellschaft entkonsolidiert<br />

werden, nachdem die Mehrheit der<br />

Anteile veräußert wurde. Nach US-GAAP<br />

muß jedoch eine mehrheitlich an<br />

Konzerndritte verkaufte Leasinggesellschaft<br />

dann weiterhin konsolidiert<br />

werden, wenn nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise<br />

die Chancen und Risiken<br />

nicht vollständig übergegangen sind.<br />

Pensionsrückstellungen<br />

Die Rückstellungen für Altersversorgung<br />

werden entsprechend US-Recht<br />

unter Berücksichtigung erwarteter Lohnund<br />

Gehaltssteigerungen ermittelt. Zur<br />

Berechnung wird nicht der im deutschen<br />

Steuerrecht geltende Abzinsungssatz<br />

von 6% zugrundegelegt; vielmehr fließen<br />

in den US-Wert die jeweiligen Realzinsen<br />

einzelner Länder ein. Ein weiterer Unterschied<br />

ergibt sich hinsichtlich der Verpflichtung<br />

zur Übernahme von Krankheitskosten<br />

der Pensionäre in den USA.<br />

Währungsumrechnung und<br />

Währungssicherungsgeschäfte<br />

Zwischen beiden Rechnungslegungssystemen<br />

besteht ein Unterschied bei<br />

der Erfassung unrealisierter Gewinne<br />

und Verluste aus der Stichtagsbewertung<br />

von Fremdwährungsbeträgen und<br />

Währungssicherungsgeschäften. Nach<br />

deutschem Recht sind dem Imparitätsprinzip<br />

zufolge nur unrealisierte Verluste<br />

zu bilanzieren, während nach US-GAAP<br />

auch unrealisierte Gewinne berücksichtigt<br />

werden müssen.<br />

96 Erläuterungen zur Überleitung von Konzem-Jahresüberschuß und Eigenkapital auf US-GAAP<br />

Wertpapiere<br />

Wertpapiere sind entsprechend den<br />

deutschen Bilanzierungsvorschriften zu<br />

Anschaffungskosten oder niedrigeren<br />

Marktwerten anzusetzen. Die US-amerikanischenRechnungslegungsvorschriften<br />

verlangen hingegen, daß Wertpapiere<br />

auch zu höheren Marktwerten zu<br />

bilanzieren sind, wobei die Veränderungen<br />

im Marktwert entweder unmittelbar<br />

in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

oder im Eigenkapital zu verbuchen sind.<br />

Sonstige Bewertungsunterschiede<br />

Weitere Differenzen zwischen deutschen<br />

und amerikanischen Bilanzierungsmethoden<br />

können bei Vorräten,<br />

Minderheitenanteilen sowie Leasing-<br />

Aktivitäten auftreten.<br />

Latente Steuern<br />

Während sich im deutschen Konzernabschluß<br />

vorwiegend Steuerlatenzen<br />

aus ergebniswirksamen Eliminierungsvorgängen<br />

ergeben, werden nach<br />

US-GAAP auch zukünftige Vorteile aus<br />

(temporären) Abweichungen zwischen<br />

den Wertansätzen der Steuerbilanzen<br />

und des Konzernabschlusses sowie aus<br />

steuerlichen Verlustvorträgen berücksichtigt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!