Daimler-Benz Geschäftsbericht 1994
Daimler-Benz Geschäftsbericht 1994
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Erläuterungen zur Überleitung von<br />
Konzem-Jahresüberschuß und Eigenkapital auf US-GAAP<br />
Differenz in den Rücklagen<br />
als Folge der unterschiedlichen<br />
Behandlung von Rückstellungen<br />
und Bewertungsmaßnahmen<br />
Nach den amerikanischen Bilanzierungsnormen<br />
können Rückstellungen<br />
und Wertberichtigungen bei weitem<br />
nicht in dem Umfang gebildet werden,<br />
wie es nach deutschem Recht zulässig<br />
ist. Die nicht anerkannten Unterschiedsbeträge<br />
müssen aufgelöst werden und<br />
beeinflussen somit das Jahresergebnis<br />
und das Eigenkapital. Nach US-GAAP<br />
erhöhte sich im Berichtsjahr allein hierdurch<br />
das Eigenkapital um 6.205 Mio.<br />
DM, wobei die Änderungen nicht nur<br />
die Rückstellungen, sondern auch Vorräte<br />
und Forderungen betreffen. Mit<br />
dem Begriff "Appropriated Retained<br />
Earnings"/zweckgebundene Rücklagen<br />
wollen wir den amerikanischen Anlegern<br />
deutlich machen, daß diese Beträge für<br />
Ausschüttungen nicht zur Verfügung<br />
stehen; zugleich bilden wir mit dieser<br />
Position eine Brücke zwischen den<br />
beiden unterschiedlichen Rechnungslegungskulturen.<br />
Langfristige Fertigung<br />
Erlöse und Aufwendungen werden<br />
nach deutschem Recht entsprechend<br />
dem Realisationsprinzip verbucht, während<br />
nach US-Prinzipien grundsätzlich<br />
entsprechend dem Grad der Fertigstellung<br />
eine anteilige Gewinnrealisierung<br />
vorzunehmen ist (percentage of<br />
completion method). In den meisten<br />
Fällen verfügen wir innerhalb des Konzerns<br />
über Verträge, die Teilabrechnungen<br />
zulassen. Derartige Meilensteinverträge<br />
sind auch in den USA üblich<br />
und bilanziell anerkannt. Deshalb ergeben<br />
sich nur geringfügige Unterschiede.<br />
Goodwill und Beteiligungserwerbe<br />
Nach deutschen Bilanzierungsvorschriften<br />
kann der Goodwill gegen das<br />
Eigenkapital verrechnet oder aktiviert<br />
und i. d. R. über 5 bis 15 Jahre abge<br />
schrieben werden. Nach den US-amerikanischen<br />
Regeln muß der Goodwill aktiviert<br />
und über nicht mehr als 40 Jahre<br />
abgeschrieben werden. Der Aufwand im<br />
Berichtsjahr beruht ganz überwiegend<br />
auf einem nach US-GAAP zu stornierenden<br />
Vorgang bei Fokker. Der Verkauf<br />
technischen Know-hows führte zu einem<br />
Gewinn von 366 Mio. DM, der nach US-<br />
GAAP ergebnisneutral gegen den Goodwill<br />
der Gesellschaft zu verrechnen war.<br />
Entkonsolidierung<br />
Nach deutscher Rechnungslegung<br />
kann eine Gesellschaft entkonsolidiert<br />
werden, nachdem die Mehrheit der<br />
Anteile veräußert wurde. Nach US-GAAP<br />
muß jedoch eine mehrheitlich an<br />
Konzerndritte verkaufte Leasinggesellschaft<br />
dann weiterhin konsolidiert<br />
werden, wenn nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise<br />
die Chancen und Risiken<br />
nicht vollständig übergegangen sind.<br />
Pensionsrückstellungen<br />
Die Rückstellungen für Altersversorgung<br />
werden entsprechend US-Recht<br />
unter Berücksichtigung erwarteter Lohnund<br />
Gehaltssteigerungen ermittelt. Zur<br />
Berechnung wird nicht der im deutschen<br />
Steuerrecht geltende Abzinsungssatz<br />
von 6% zugrundegelegt; vielmehr fließen<br />
in den US-Wert die jeweiligen Realzinsen<br />
einzelner Länder ein. Ein weiterer Unterschied<br />
ergibt sich hinsichtlich der Verpflichtung<br />
zur Übernahme von Krankheitskosten<br />
der Pensionäre in den USA.<br />
Währungsumrechnung und<br />
Währungssicherungsgeschäfte<br />
Zwischen beiden Rechnungslegungssystemen<br />
besteht ein Unterschied bei<br />
der Erfassung unrealisierter Gewinne<br />
und Verluste aus der Stichtagsbewertung<br />
von Fremdwährungsbeträgen und<br />
Währungssicherungsgeschäften. Nach<br />
deutschem Recht sind dem Imparitätsprinzip<br />
zufolge nur unrealisierte Verluste<br />
zu bilanzieren, während nach US-GAAP<br />
auch unrealisierte Gewinne berücksichtigt<br />
werden müssen.<br />
96 Erläuterungen zur Überleitung von Konzem-Jahresüberschuß und Eigenkapital auf US-GAAP<br />
Wertpapiere<br />
Wertpapiere sind entsprechend den<br />
deutschen Bilanzierungsvorschriften zu<br />
Anschaffungskosten oder niedrigeren<br />
Marktwerten anzusetzen. Die US-amerikanischenRechnungslegungsvorschriften<br />
verlangen hingegen, daß Wertpapiere<br />
auch zu höheren Marktwerten zu<br />
bilanzieren sind, wobei die Veränderungen<br />
im Marktwert entweder unmittelbar<br />
in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
oder im Eigenkapital zu verbuchen sind.<br />
Sonstige Bewertungsunterschiede<br />
Weitere Differenzen zwischen deutschen<br />
und amerikanischen Bilanzierungsmethoden<br />
können bei Vorräten,<br />
Minderheitenanteilen sowie Leasing-<br />
Aktivitäten auftreten.<br />
Latente Steuern<br />
Während sich im deutschen Konzernabschluß<br />
vorwiegend Steuerlatenzen<br />
aus ergebniswirksamen Eliminierungsvorgängen<br />
ergeben, werden nach<br />
US-GAAP auch zukünftige Vorteile aus<br />
(temporären) Abweichungen zwischen<br />
den Wertansätzen der Steuerbilanzen<br />
und des Konzernabschlusses sowie aus<br />
steuerlichen Verlustvorträgen berücksichtigt.