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Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese

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2 Hessischer Landtag · 18. Wahlperiode · Drucksache 18/3613<br />

Die Feststellung <strong>von</strong> LRS in der Gr<strong>und</strong>schule sowie in der Sek<strong>und</strong>arstufe I<br />

ist Aufgabe der Schule, nicht eines außerschulischen Instituts (§ 2 Abs. 1<br />

Satz 2 VOLRR).<br />

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VOLRR vom 18. Mai 2006 benennt jede Schule<br />

eine fachlich qualifizierte Lehrkraft als Ansprechpartnerin oder -partner für<br />

<strong>Lese</strong>-, Rechtschreib- oder Rechenschwierigkeiten. Die Klassenkonferenz ist<br />

für die Feststellung besonderer Schwierigkeiten beim Erlernen des <strong>Lese</strong>ns,<br />

Rechtschreibens oder Rechnens zuständig (§ 4 Abs. 2 Satz 2 VOLRR).<br />

Frage 2.<br />

Welche <strong>Förderung</strong> erhalten <strong>Schülerinnen</strong> <strong>und</strong> Schüler, bei denen <strong>Lese</strong>- <strong>und</strong> Rechtschreibschwäche<br />

festgestellt wurde?<br />

Die jeweilige Schule hat bei Feststellung <strong>von</strong> <strong>Lese</strong>- bzw. Rechtschreibschwierigkeiten<br />

einer Schülerin/eines Schülers ein schulbezogenes Förderkonzept<br />

zu entwickeln (§ 1 Abs. 5 VOLRR).<br />

Als Fördermaßnahmen sind "Formen der inneren <strong>und</strong> äußeren Differenzierung"<br />

in Betracht zu ziehen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> Satz 2 VOLRR i.V.m.<br />

§ 1 VOLRR). § 3 Abs. 2 Satz 3 VOLRR sieht als mögliche Fördermaßnahmen<br />

vor:<br />

- Unterricht in besonderen Lerngruppen (§ 5),<br />

- Binnendifferenzierung,<br />

- Nachteilsausgleich (§ 6),<br />

- besondere Regelungen für Leistungsfeststellung <strong>und</strong> Leistungsbewertung<br />

(§ 7),<br />

- besondere Regelungen für die Zeugniserstellung (§ 8),<br />

- besondere Regelungen für die Erteilung <strong>von</strong> Abschlüssen (§ 9).<br />

Individuelle Förderpläne, die auf der Gr<strong>und</strong>lage der Förderdiagnostik (§ 4<br />

Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 VOLRR) zu erstellen <strong>und</strong> die <strong>mit</strong> allen am Unterricht<br />

beteiligten Lehrkräften, den Eltern sowie der Schülerin/dem Schüler zu<br />

erörtern sind, bilden die Gr<strong>und</strong>lage für individuelle Hilfen.<br />

Die vom Hessischen Kultusministerium im September 2007 veröffentlichte<br />

"Handreichung zur Umsetzung der Verordnung VOLRR vom 18. Mai 2006"<br />

(Anlage 2) gibt den Lehrkräften anhand <strong>von</strong> Beispielen <strong>und</strong> Erläuterungen<br />

Anregungen <strong>und</strong> Hilfestellungen.<br />

An den Staatlichen Schulämtern des Landes Hessen ist zudem jeweils eine<br />

Ansprechperson für die VOLRR eingesetzt. An den Standorten Frankfurt,<br />

Marburg <strong>und</strong> Wiesbaden hat das Hessische Kultusministerium Projektbüros<br />

eingerichtet, die <strong>von</strong> den Lehrkräften <strong>und</strong> Schulen zwecks Beratung kontaktiert<br />

werden können.<br />

Nähere Einzelheiten zur Förderplanung bzw. zu Fördermaterialien bei <strong>Lese</strong>bzw.<br />

Rechtschreibschwierigkeiten sind der Publikation "Förderplanung als<br />

pädagogische Aufgabe" <strong>von</strong> Ulrike Krug (in: Handreichung des Hessischen<br />

Kultusministeriums "Schwierigkeiten beim <strong>Lese</strong>n, Rechtschreiben oder<br />

Rechnen" - Handreichung zur Umsetzung der Verordnung VOLRR vom<br />

18.05.2006, a.a.O., S.18f., Anlage 2) <strong>und</strong> der Publikation "Fördermaterial<br />

<strong>und</strong> Literaturhinweise zur <strong>Lese</strong>- <strong>und</strong> Rechtschreibschwierigkeit (LRS)" <strong>von</strong><br />

Eva Walther-Narten (in: Handreichung des Hessischen Kultusministeriums<br />

"Schwierigkeiten beim <strong>Lese</strong>n, Rechtschreiben oder Rechnen" - Handreichung<br />

zur Umsetzung der Verordnung VOLRR vom 18.05.2006, a.a.O., S.<br />

40f., Anlage 2) zu entnehmen.<br />

Frage 3.<br />

Welche Ressourcen stehen den Schulen zur <strong>Förderung</strong> dieser <strong>Schülerinnen</strong> <strong>und</strong><br />

Schüler zur Verfügung, wie werden diese berechnet <strong>und</strong> hält die Landesregierung<br />

diese für ausreichend?<br />

Es gibt keine speziellen - zusätzlichen - Ressourcen für die <strong>Förderung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Schülerinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schülern</strong> <strong>mit</strong> besonderen Schwierigkeiten beim <strong>Lese</strong>n,<br />

Rechtschreiben <strong>und</strong> Rechnen.<br />

Jede Schule erhält jedoch zusätzlich zur St<strong>und</strong>entafel allgemeine Zuschläge<br />

zur <strong>Förderung</strong> <strong>und</strong> Differenzierung, über deren - aus ihrer Sicht - sinnvolle<br />

Verwendung die jeweilige Schule entscheidet. Diese bewegen sich bei den<br />

allgemeinbildenden Schulen je nach Schulform <strong>und</strong> Klassenstufe zwischen<br />

0,7 <strong>und</strong> 3,7 St<strong>und</strong>en pro Klasse.

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